Was empfiehlt sich, bei der Gründung zu beachten? Und ist ein Gesellschaftsvertrag wirklich notwendig?
Was genau ist ein Gesellschaftsvertrag?
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Gesellschafters gegenüber seiner Gesellschaft. Bei Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern regelt er zusätzlich die Rechte und Pflichten der Gesellschafter gegenüber einander.
Er regelt kurz gesagt:
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Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft
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Einlagen und Anteile der Gesellschafter
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Geschäftsführung und Stimmrechte
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Rechte und Pflichten der Gesellschafter
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Übertragung von Anteilen und Austritt/Eintritt
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Auflösung der Gesellschaft
Bei der GmbH heißt der Gesellschaftsvertrag Satzung und muss notariell beurkundet werden.
Brauche ich einen Gesellschaftsvertrag?
Der Gesellschaftsvertrag ist nicht immer (schriftlich) verpflichtend. Bei der Gründung einer jeden Gesellschaft ist aber dringend zu einem Gesellschaftsvertrag zu raten. Dadurch, dass in dem Gesellschaftsvertrag die Rechte und Pflichten des Gesellschafters oder der Gesellschafter aufgeführt werden, wird mehr Rechtssicherheit geschaffen. Außerdem ist so erkennbar, welcher Gesellschafter für welche Bereiche der Gesellschaft zuständig ist - so werden interne Konflikte vermieden. Die Transparenz, die ein Gesellschaftsvertrag schafft, wirkt darüber hinaus für potenzielle Investoren vorteilhaft, da sie besser nachvollziehen können, in welches Unternehmen sie ihr Geld investieren.
Inhalt des Gesellschaftsvertrags
Die Anforderungen an den Inhalt eines Gesellschaftsvertrages sind unterschiedlich und von der jeweiligen Rechtsform abhängig. Sehen Sie hier den Ratgeber zur Wahl der richtigen Rechtsform.
Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) sollten hierbei enthalten sein:
- Name, Sitz, Zweck des Unternehmens
- Gesellschafter und Einlagen
- Geschäftsführung und Vertretung
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Ausscheiden, Kündigung, Nachfolge
Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) sollte die Gestaltung wie folgt aussehen:
- Name der Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand
- Stamm- bzw. Grundkapital, Geschäftsanteile
- Geschäftsführung / Vorstand
- Gesellschafterrechte und Beschlussfassung
- Gewinnverwendung
- Nachschusspflichten (falls vorgesehen)
Organisatorische Regelungen
- Zuständigkeiten innerhalb der Gesellschaft (z.B. Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung, Aufsichtsorgane)
- Beschlussfähigkeiten und Beschlussfassungen / Vetorechte
- Regelungen über Vertretungsbefugnisse
- Informations- und Kontrollrechte
Regelungen zu Finanzen und Beteiligungsregelungen
- Einlagen und Nachschüsse
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Ausschüttungen
- Übertragung von Anteilen (sowie Vorkaufsrechte)
Konfliktvermeidung
Ein Gesellschaftsvertrag ist insbesondere darum ratsam, weil er Konflikte vorbeugen und so Krisen des Unternehmens vermeiden kann. Insbesondere bei Familienunternehmen wird man immer wieder feststellen: Das Wohl der Firma ist nicht immer gleich dem Wohl der Familie - ebenso wenig wie andersherum.
Der Gesellschaftsvertrag bietet hier viele Freiräume, um festzulegen, wie mit etwaigen Konflikten umzugehen ist. Beispielsweise lassen sich Streitbeilegungsmaßnahmen einfügen, also etwa das Einbeziehen eines Mediators bei Unstimmigkeiten zwischen den Gesellschaftern.
Auch eignen sich für den Gesellschaftsvertrag Regelungen in Bezug auf Wettbewerbsverbote, Abfindungen im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters oder Regelungen, wie im Falle des Todes eines Gesellschafters oder der Insolvenz des Unternehmens zu verfahren ist.
Investoren- und Nachfolgeregelungen
Besonders attraktiv für Investoren sind im Gesellschaftsvertrag vor allem sog. Vesting-Modelle. Lesen Sie dazu unseren eigenen Ratgeber.
Schlussbestimmungen
- Dauer der Gesellschaft
- Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Änderungen des Vertrags
- Salvatorische Klausel