Wer ein Gewerbe gründet, muss sich nicht nur um die Anmeldung kümmern, sondern auch um die Wahl der richtigen Rechtsform. Denn diese Entscheidung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen: Sie beeinflusst, wie Sie haften, welche Steuern fällig werden und wie flexibel Sie später wachsen können. In diesem SCHUMACHER GUIDE erfahren Sie, für wen sich welche Rechtsform anbietet und was sie an Vor- bzw. Nachteilen mit sich bringt.
Weil die Rechtsform, die Sie für Ihr Gewerbe wählen, dessen gesamte Natur bestimmt. Von notwendigen Einlagen über persönliche Haftung der Gesellschafter, bis zur Kreditwürdigkeit der Gesellschaft sowie Eintragung ins Handelsregister. Die Wahl der Rechtsform hat auf all dies Einfluss. Darüber hinaus bestimmt sie, welche Formalitäten und Kosten auf Sie zukommen.
Eine individuelle Beratung macht vor und während der Gründung einer Gesellschaft viel Sinn. Nachfolgend eine Tabelle mit den Eckdaten der jeweiligen Rechtsform.
| Rechtsform | Mindestkapital | Haftung | Notar |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Keines | Unbeschränkt, privat & betrieblich | Nein |
| GbR | Kein festes Kapital | Gesellschafter gesamtschuldnerisch | Nein |
| eGbR | Keines | Gesamtschuldnerisch | Nein |
| e.K. | Kein festes Kapital | Unbeschränkt | Ja (HR-Anmeldung) |
| OHG | Kein festes Kapital | Gesellschafter unbeschränkt | Ja (HR-Anmeldung) |
| KG | Kommanditeinlage frei wählbar | Komplementär unbeschränkt, Kommanditist begrenzt | Ja (HR-Anmeldung) |
| GmbH | 25.000 € (12.500 € einzahlbar) | Nur Gesellschaftsvermögen | Ja |
| GmbH & Co. KG | 25.000 € (Komplementär-GmbH) | GmbH beschränkt, Kommanditisten begrenzt | Ja |
| UG (haftungsbeschränkt) | Ab 1 € je Gesellschafter | Wie GmbH, beschränkt | Ja |
| AG | 50.000 € Grundkapital | Nur Gesellschaftsvermögen | Ja |
| Genossenschaft | Laut Satzung | Genossenschaftsvermögen, ggf. Nachschusspflicht | Ja (Registeranmeldung) |
In der Praxis sind bestimmte Rechtsformen am verbreitetsten. Dies sind insbesondere das Einzelunternehmen, die GbR/eGbR, die UG, die GmbH und GmbH & Co. KG.
Zunächst ist das Einzelunternehmen die einfachste und schnellste Variante. Sie tragen keinen Gründungsaufwand außer der Gewerbeanmeldung und starten sofort durch. Aber: Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Das macht das Einzelunternehmen vor allem für kleine, überschaubare Tätigkeiten interessant.
Außerdem fällt die Steuer beim Einzelunternehmen nur für den Unternehmer in Form der Einkommensteuer an. Die Gesellschaft selbst ist kein Steuersubjekt.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Wenn Sie nicht alleine gründen wollen, liegt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nahe. Sie ist schnell gegründet und günstig – ein einfacher Vertrag reicht oft aus. Allerdings haften hier alle Gesellschafter gemeinsam und unbeschränkt. Für kleine Teams mit viel Vertrauen kann das passen, bei höheren Risiken sollten Sie über Alternativen nachdenken.
Die eGbR ist die GbR, die eingetragen sein muss, um in bestimmten Bereichen geschäftsfähig zu sein. Das ist etwa dann wichtig, wenn die Gesellschaft sich an Grundstücke oder Unternehmen beteiligt oder mit größeren Geschäftspartnern zusammenarbeitet. Da sie durch die öffentliche Eintragung im Gesellschaftsregister eine größere Transparenz für Geschäftspartner bietet. Dadurch erleichtert eGbR erleichtert die Geschäftspraxis.
Eine Eintragung im Gesellschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht ist in diesen Fällen sogar Voraussetzung. Der Namenszusatz „eGbR“ ist sodann ebenfalls Pflicht. Die persönliche, gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter ändert sich durch das Eintragen nicht.
Dagegen ist die Unternehmergesellschaft (UG) ideal, wenn Sie von Anfang an Ihr Privatvermögen schützen wollen, aber noch nicht genug Kapital für eine GmbH haben. Sie lässt sich schon mit 1 € Stammkapital gründen. Allerdings müssen Sie jedes Jahr Rücklagen bilden, bis das Stammkapital auf 25.000 € angewachsen ist – erst dann können Sie in eine „vollwertige“ GmbH umwandeln. Steuerliche gilt dasselbe wie für die GmbH (siehe unten).
Für größere Vorhaben ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland die bekannteste Kapitalgesellschaft. Sie genießt hohe Anerkennung im Geschäftsleben und schützt Ihr Privatvermögen zuverlässig. Das Stammkapital von 25.000 € macht die Gründung jedoch anspruchsvoller. Für Gründer mit größerem Vorhaben oder Investoren im Hintergrund ist sie aber oft die beste Wahl.
Zusammenfassend sind sowohl UG als auch GmbH sind Kapitalgesellschaften. Ihre Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag). Auch die Gewerbesteuer fällt an - ohne Gewerbesteuer-Freibetrag, welchen es bei Personengesellschaften gibt. Etwaige Ausschüttungen an die Gesellschafter werden ebenfalls mit der Kapitalertragsteuer oder im Teileinkünfteverfahren besteuert. Faktisch führt das zu einer „zweistufigen“ Besteuerung: Zuerst auf Ebene der Gesellschaft, anschließend bei den Gesellschaftern.
Hingegen lohnt sich die Kommanditgesellschaft (KG), wenn Sie Kapitalgeber ins Boot holen möchten, die nur Geld beisteuern, aber nicht mitentscheiden sollen. Die sogenannten Kommanditisten haften dann nur mit ihrer Einlage. Der Haken: Der Komplementär – also Sie als Gründer – haftet unbeschränkt.
Um das Risiko der persönlichen Haftung als Komplementär zu vermeiden, gründen viele Unternehmer eine sogenannte GmbH & Co. KG. Dabei übernimmt eine GmbH selbst die Rolle des voll haftenden Komplementärs. Die Haftung ist dann auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dieses ist regelmäßig lediglich das Stammkapital von 25.000 €. Diese Form ist steuerlich oft attraktiv und bei wachstumsstarken Unternehmen beliebt – für den klassischen Einzelgründer aber meist zu komplex.
Steuerlich wird die GmbH & Co. KG wie eine Personengesellschaft behandelt. Die Komplementär‑GmbH ist zusätzlich körperschaftsteuerpflichtig. Dadurch öffnen sich Gestaltungsspielräume, es macht die Struktur aber komplexer.
Insgesamt lässt sich abschließend sagen: Ein gut gewählter Aufbau, kombiniert mit der passenden Rechtsform, schafft nicht nur rechtliche und steuerliche Klarheit, sondern legt auch das Fundament dafür, dass Ihr Unternehmen langfristig sicher und erfolgreich wachsen kann.
Für die Gründung eines Gewerbes ist erst einmal die Geschäftsfähigkeit des Gründers notwendig. Diese erlangt man üblicherweise mit dem Beenden des 18. Lebensjahres (§ 2 BGB). Zwischen dem Alter von sieben und und 18 Jahren ist man lediglich „beschränkt geschäftsfähig“ (§ 106 BGB). Der Gründung einer Gesellschaft steht das aber nicht zwingend im Wege. Viel mehr ist der Gründer in so einer Situation auf die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter (meist Eltern) angewiesen. Auch muss das Anliegen vom zuständigen Familiengericht genehmigt werden.
Für ein Start‑Up mit mehreren Investoren ist die GmbH in der Regel die passende Rechtsform. Sie bietet klare Beteiligungsmöglichkeiten. Außerdem besteht dadurch eine professionelle Außenwirkung. Auch die haftungsbeschränkte Struktur bietet Investoren eine Sicherheit, die viele voraussetze. Wenn das Startkapital noch zu knapp ist, kann eine UG (haftungsbeschränkt) ein erster Schritt sein – mit der Perspektive, später in eine GmbH zu wechseln.
Die Unternehmergemeinschaft (UG) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) schützen das Privatvermögen der Gesellschafter insofern am Besten, als die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Bei einer Personengesellschaften wie der GbR haften die Gesellschafter dem gegenüber mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Bei einer anstehenden Gründung ist eine Kombination aus einem im Fachanwalt für Gesellschaft und einer Steuerberatung ratsam. Mit dem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht kann dann alles Vertragliche und die Haftung Betreffende abgestimmt werden. Die Steuerberatung hingegen ist hilfreich, wenn es um die Wahl der richtigen Rechtsform sowie Steuerbelastung und Sozialversicherung geht.