Ein verspäteter Insolvenzantrag, auch Insolvenzverschleppung genannt, birgt für Geschäftsführer von GmbHs, Vorstände von AGs und Unternehmer massive Risiken. Die gesetzlichen Fristen lauten: drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung – ein Überschreiten führt zu Strafen, persönlicher Haftung und Berufsverboten.