Der Entscheidung lag die Klage eines Ehepaares zugrunde, welches eine Mauritiusreise zu einem Preis von rund 12.600 Euro gebucht hatte. Doch schon bei ihrer Anreise im Hotel um acht Uhr konnten sie ihre Zimmer nicht beziehen, sondern sie mussten bis 15 Uhr warten.Schon gewusst? Schmerzensgeld für Sturz im Supermarkt
Im weiteren Verlauf des Urlaubs ging auf dem Zimmer eine Flasche Rum zu Bruch, das Zimmer zu spät gereinigt, bei einer Fahrradtour riss die Fahrradkette und zuletzt wurde die Ehefrau auch noch von einer Wespe gestochen und brach sich beim Ausrutschen während eines Schnorchelausflugs das Handgelenk.Schon gewusst? Kein Kompromiss bei Abweichungen vom Equal Pay Grundsatz!
Zurück in Deutschland verlangte das Paar wegen der erlittenen Unannehmlichkeiten vom Reiseveranstalter Schadensersatz in Höhe von 18.750 Euro, Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro sowie die Haftung des Reiseveranstalters für alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden.Schon gewusst? Zur Impfpflicht für Kinder
Schon gewusst? Unterhalt nach der Scheidung
Wird eine Pauschalreise gebucht, können dem Reisenden Gewährleistungsansprüche zustehen. Voraussetzung ist dafür das Vorliegen eines Reisemangels.Schon gewusst? Zum Neupreisersatz bei Verkehrsunfällen
Schon gewusst? Zur Urlaubsvergütung bei Kündigung!
Eine Reise ist mangelhaft, wenn die „Ist-Beschaffenheit“ von der Beschaffenheit abweicht, welche zwischen Kunde und Reiseveranstalter vereinbart oder stillschweigend vorausgesetzt wurde ("Soll-Beschaffenheit"). Diese „Soll-Beschaffenheit“ ergibt in der Regel aus der Reisebestätigung und/oder Prospektangaben.Schon gewusst? Datenschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Beispiel: Buchung eines Zimmers mit Meerblick; tatsächlich erfolgt die Unterbringung in einem Zimmer mit Blick auf die Straße.
Schon gewusst? Das passiert mit Diebesgut!
So führte das Gericht aus, bei den erlittenen Beeinträchtigungen handle es sich zwar um Unannehmlichkeiten. Diese würden für sich gesehen aber keinen Mangel der Reise als solche begründen. Für das allgemeine Lebensrisiko könne der Reiseveranstalter insoweit gerade nicht verantwortlich gemacht werden. Vielmehr sei dieses dem privaten Unfall- und Verletzungsrisiko zuzuordnen.
Schon gewusst? Wer bezahlt die Wartungskosten für Rauchmelder?
Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Köln verdeutlicht, dass trotz des umfassenden Schutz von Pauschalreisenden im deutschen und europäischen Reiserecht Reiseveranstalter jedenfalls nicht haften, soweit sich lediglich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht.
Schon gewusst? Keine Abschleppkosten bei unklarer Beschilderung
Freispruch im Strafverfahren – wer trägt die Anwaltskosten?Bei weiteren Fragen zum Thema Reiserecht oder allgemeinen rechtlichen Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen. Ihre Kanzlei Schumacher & Partner Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und allgemeines Zivilrecht in Essen