Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung

Geschrieben von: Kira Dahlmann

GmbH, GbR oder vielleicht UG - bei der Gründung eines Unternehmens steht eine Vielzahl von Rechtsformen zur Auswahl. Jede Rechtsform hat dabei eigene Voraussetzungen, Vor- und Nachteile. Diese möchten wir Ihnen in unserer neuen Beitragsreihe für StartUps vorstellen.

Rechtsform

Der Begriff Rechtsform beschreibt zunächst, wie ein Unternehmen gegründet und geführt wird. Darüber hinaus gibt die Rechtsform die Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern und im Verhältnis zu Dritten vor.

Beispiel:
Die Gründung einer GmbH ist im GmbHG geregelt und kann auch mit nur einer Person erfolgen. Hierfür ist ein Mindestkapital von 25.000€ vorgeschrieben.
Für die Gründung einer GbR sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich, jedoch ist kein bestimmtes Mindestkapital vorgeschrieben.

Innen- und Außenverhältnis

Bei Gesellschaften ist dabei zwischen dem Innen- und Außenverhältnis zu unterscheiden.
Das Innenverhältnis der Gesellschaft wird geprägt durch den Gesellschaftsvertrag und regelt die Beziehungen der Gesellschafter untereinander sowie die Entscheidungsfindung innerhalb der Gesellschaft. Insofern wird auch von der Geschäftsführung gesprochen.

Beispiel:
Wie viel erhalten die einzelnen Gesellschafter vom Jahresgewinn?

Das Außenverhältnis ist geprägt von gesetzlichen Vorschriften und regelt die Beziehungen der Gesellschaft zu Dritten, z.B. zu Kunden oder Lieferanten. Besondere Bedeutung hat dabei, wer die Gesellschaft nach außen hin vertritt.

Beispiel:
Wer darf im Namen der Gesellschaft Verträge schließen?

Haftung

Ein wichtiger Aspekt des Außenverhältnisses, der bei der Rechtsformwahl berücksichtigt werden sollte, ist die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Haftung meint dabei, wer für Ansprüche gegen die Gesellschaft in welchem Umfang in Anspruch genommen werden kann.

Beispiel:
Herr Müller hat an seinen Kunden Waren im Wert von 5.000€ geliefert, die Rechnung wurde trotz Mahnung nicht beglichen.
Ist Herr Müllers Kunde eine GmbH, kann er lediglich die Gesellschaft als solche in Anspruch nehmen.
Handelt es sich bei Herr Müllers Kunden um eine OHG, kann er wahlweise gegen die Gesellschaft oder gegen ihre Gesellschafter vorgehen.

Buchführung

Die zur Auswahl stehenden Rechtsformen unterscheiden sich weiterhin in der vorgeschriebene Art der Buchführung. Buchführung meint dabei die Methode, wie Einnahmen, Ausgaben und Investitionen erfasst und dokumentiert werden. Dabei wird zwischen der einfachen Buchführung und der doppelten Buchführung unterschieden.

Steuerliche Behandlung

Auch die Art und Höhe der zu entrichtenden Steuern hängt maßgeblich von der für die Gesellschaft gewählten Rechtsform ab.

Beispiel:
Bei der GmbH müssen die Gesellschafter auf die an sie ausgeschütteten Gewinne Kapitalertragsteuer entrichten. Der ausgeschüttete Gewinn muss nicht dem Gewinn entsprechen, den die Gesellschaft erzielt hat.
Für Gesellschafter einer OHG fällt demgegenüber Einkommensteuer an und zwar ausgehend von dem Gewinn, den die Gesellschaft erzielt hat. 

Individuelle Auswahl

Wer eine Gesellschaft gründen will, muss sich für eine der gesetzlich normierten Rechtsformen entscheiden – man spricht vom Numerus Clausus der Gesellschaftsformen. Die Wahl der konkreten Rechtsform ist dann jedoch eine individuelle Entscheidung. Zunächst sollten Sie sich daher Klarheit darüber verschaffen, welche Kriterien – etwa das aufzubringende Stammkapital oder die Haftung – für Sie von besonderer Bedeutung sind.

Weitgehende Gestaltungsfreiheit

Haben Sie sich einmal für eine bestimmte Rechtsform entschieden, stehen weitere Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Neben einigen zwingenden Voraussetzungen kann jedenfalls das Innenverhältnis der Gesellschaft weitgehend frei geregelt werden. Diese Regelung erfolgt im Rahmen des Gesellschaftsvertrages.

Schon gewusst? Die Kanzlei Schumacher steht Ihnen mit kompetenter Steuerberatung und Rechtsanwälten in Essen zur Seite.

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