Beratung wird von Menschen geleistet, auch die juristische. Wir Rechtsanwälte stehen daher für Ihre Beratung in Ihrem Rechtsgebiet. Unsere Mitarbeiter stehen für Engagement und Kompetenz im Umgang mit Ihnen, unseren Mandanten.
Als erfahrene Rechtsanwälte wissen wir genau, worauf es Ihnen ankommt. Spezialisierung ist für uns Selbstverständlichkeit, ebenso wie die fortwährende Aus- und Weiterbildung. Das Recht und seine Entwicklung bleiben nicht stehen, wir auch nicht.
Unseren Anwält:innen für Arbeitsrecht wird häufig die Frage gestellt, wie und ob man ankommende Geflüchtete beschäftigen kann. Hintergrund der Frage ist oft die Hilfsbereitschaft der Unternehmen. Ausschlaggebend kann aber auch die häufig schwierige Situation bei der Suche nach dringend benötigten Fachkräften sein. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen die grundsätzlichen Fragen beantworten.
Das Bundesarbeitsgericht hat vor einigen Jahren ( Urteil vom 10.02.2015, Az.: 9 AZR 53/14) auf die Rechtsprechung des EuGH in den Rechtssachen Brandes und Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols zur Veränderung des Urlaubsanspruchs beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit reagiert und seine bisherige Rechtsprechung geändert. Zuvor ging das BAG davon aus, dass sich der gesamte noch […]
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich zusammen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf einen Bürokratieabbau im Bereich der Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) geeinigt. Das Muster 17, also die Bescheinigung für die Krankengeldzahlung, wird zum 1. Januar 2016 in die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert. Damit gibt es künftig nur noch ein Formular: das Muster 1. […]
Auch unterjährig haben sich Neuerungen und Änderungen im Lohnbereich ergeben. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die wichtigsten Veränderungen. Zum Jahresende erhalten Sie dann, wie gewohnt, eine Übersicht der zum Jahreswechsel anstehenden Änderungen.
Mit dem Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen, die auf dem Prüfstand einen niedrigeren Emissions-Ausstoß anzeigten als im Realbetrieb, hat VW seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Mit dieser Feststellung hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach fünf Jahren im medienwirksamen "Diesel-Skandal" eine Grundsatzentscheidung getroffen.