Beratung wird von Menschen geleistet, auch die juristische. Wir Rechtsanwälte stehen daher für Ihre Beratung in Ihrem Rechtsgebiet. Unsere Mitarbeiter stehen für Engagement und Kompetenz im Umgang mit Ihnen, unseren Mandanten.
Als erfahrene Rechtsanwälte wissen wir genau, worauf es Ihnen ankommt. Spezialisierung ist für uns Selbstverständlichkeit, ebenso wie die fortwährende Aus- und Weiterbildung. Das Recht und seine Entwicklung bleiben nicht stehen, wir auch nicht.
Heute haben wir einen Tip für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter weiterbilden und qualifizieren möchten und für Arbeitnehmer, die sich gerne weiterbilden und qualifizieren möchten: Der Bildungscheck
Am 26.02.2016 hat der Bundesrat die Bundesregierung auffordert einen Gesetzesentwurf zur Verhinderung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen vorzulegen. Dieser soll folgende Regelungen berücksichtigen:
Den Onlinehandel treffen zahlreiche Pflichten. Diese dienen in erster Linie dem Verbraucherschutz. Deshalb ist es für Online-Anbieter wichtig, alle an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen. Wer dies nicht tut, riskiert nicht zuletzt, abgemahnt zu werden. Außerdem drohen bei Verstößen Bußgelder. Im Folgenden haben wir deshalb für Sie die wichtigsten Informationen zum Onlinehandel zusammengestellt.
Unseren Anwält:innen für Arbeitsrecht wird häufig die Frage gestellt, wie und ob man ankommende Geflüchtete beschäftigen kann. Hintergrund der Frage ist oft die Hilfsbereitschaft der Unternehmen. Ausschlaggebend kann aber auch die häufig schwierige Situation bei der Suche nach dringend benötigten Fachkräften sein. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen die grundsätzlichen Fragen beantworten.
Das Bundesarbeitsgericht hat vor einigen Jahren ( Urteil vom 10.02.2015, Az.: 9 AZR 53/14) auf die Rechtsprechung des EuGH in den Rechtssachen Brandes und Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols zur Veränderung des Urlaubsanspruchs beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit reagiert und seine bisherige Rechtsprechung geändert. Zuvor ging das BAG davon aus, dass sich der gesamte noch […]
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich zusammen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf einen Bürokratieabbau im Bereich der Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) geeinigt. Das Muster 17, also die Bescheinigung für die Krankengeldzahlung, wird zum 1. Januar 2016 in die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert. Damit gibt es künftig nur noch ein Formular: das Muster 1. […]