Vor, während und nach der Durchführung einer Baumaßnahme stoßen alle Beteiligten – Bauherr, Bauunternehmer, Handwerker und Architekten – immer wieder auf rechtliche Probleme. In sämtlichen Bereichen des Bau- und Architektenrechts vertreten wir erfolgreich Ihre Interessen. Dabei kommen Ihnen in allen Phasen Ihres Bauvorhabens unsere langjährigen Erfahrungen und die fortwährende Weiterbildung unserer Fachanwälte zugute.
Wir beraten Sie gerne und umfassend in folgenden Bereichen:
- Bautechnik
- Abnahme / Gewährleistung / Schadensersatz
- Bauträgerrecht und grenzüberschreitende Verträge
- Architektenrecht
- Architektenhaftung
- Sicherheiten; Bau- und Insolvenzrecht
- Bauprozess
- Baubetriebslehre, Bauzeit
- Öffentliches Baurecht
- Versicherung am Bau
- Bauvertrag, AGB, Kündigung
- Leistungsbeschreibung / Nachträge, Vergaberecht
Ihre Anwälte und Fachanwalt im Bau- und Architektenrecht:
Warum frühzeitig einen Anwalt einschalten?
Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht kann und sollte bereits bei der Vertragsgestaltung mit dem beauftragten Architekten beginnen und sich über die Vergabe der Leistungen und deren Durchführung bis hin zur Abnahme des Bauwerks und der ab diesem Zeitpunkt zu laufenden Gewährleistungsfrist erstrecken.
Gründe dafür gibt es, neben möglicherweise entstehenden umfangreichen Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen, viele. So kann schon der Architektenvertrag lückenhaft bzw. auslegungsbedürftig sein oder es kann Streit darüber entstehen, ob bereits die Planungsleistung des Architekten fehlerhaft ist, sodass das Bauwerk nicht wie gewünscht erstellt werden kann. Oft stellen sich auch Fragen wie „Wer hat es zu verantworten, wenn die Versorgungsleitungen bzw. die Wanddurchbrüche für diese nicht an den vorgesehenen Stellen zu finden sind? Wer hat die Verantwortung für den Schaden durch Bauzeitverzögerungen zu tragen? Diese Fragenkette lässt sich beliebig fortsetzen und lässt erahnen, welche bau- und architektenrechtlichen Probleme ein Bauvorhaben auch in rechtlicher Hinsicht mit sich bringt.
Im optimalen Fall werden bereits im Vorfeld Maßnahmen vorbereitet, die im Bedarfsfall zur Durchsetzung der Schadensersatz- oder sonstigen geldwerten Ansprüche zu ergreifen sind. Zu denken ist zum Beispiel an Maßnahmen zur notwendigen Beweissicherung, die wegen des Baufortschritts unzugänglich zu werden drohen oder für den Handwerker, der grundsätzlich vorleistungspflichtig ist und die Durchsetzung seiner Werklohnforderungen sichern möchte.
Möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren?
Bei weiteren Fragen zum Thema Bau- oder Architektenrecht, stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter vornehmen.
Ihre Kanzlei Schumacher & Partner
Rechtsanwälte für Bau- und Architektenrecht in Essen