Die Wirtschaft wird immer schnelllebiger. Und das schon wegen der immer weitergehenden Digitalisierung. Das führt unter anderem dazu, dass bestimmte Arbeitsplätze nicht mehr in der Anzahl oder überhaupt nicht mehr benötigt werden. Auch der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien verändert den Arbeitsmarkt. Sind Arbeitsplätze aufgrund eines solchen Strukturwandels konkret bedroht, kann der Staat - wenn der Arbeitgeber dies beantragt - einschreiten und einen Teil des Lohns während einer beruflichen Fortbildung von Beschäftigten übernehmen. So wird gesichert, dass die Beschäftigten weiterhin in "ihrem" Unternehmen bleiben können und zugleich wird dem Strukturwandel entschiedenen entgegengetreten.
Qualifizierungsgeld erleichtert bestimmten Arbeitnehmern eine Weiterbildung. Sie erhalten finanzielle staatliche Unterstützung, wenn sie sich fortbilden. Bei dem Geld handelt es sich um eine sogenannte Entgeltersatzleistung, es muss also kein weitergehender Lohn ausgezahlt werden. Das Qualifizierungsgeld erhalten aber nicht alle Arbeitnehmer. Es ist auf diejenigen gerichtet, deren Arbeitsplätze durch Strukturwandel bedroht werden.
Das Ziel der Unterstützung ist es, dem Strukturwandel entgegenzutreten und den Arbeitnehmern in demselben Unternehmen eine zukunftssicherere Beschäftigung zu ermöglichen.
Laut Bundesarbeitsagentur ist Grundvoraussetzung für das Qualifizierungsgeld, dass der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf einen wesentlichen Teils der Belegschaft betrifft.
Ein wesentlicher Teil der Belegschaft soll bei mindestens 250 Beschäftigten 20 Prozent betragen und 10 Prozent bei weniger denn 250 Beschäftigten.
Weitere Voraussetzungen für Qualifizierungsgeld sind:
Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der sogenannten durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz.
Die Nettoentgeltdifferenz ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Netto-Sollentgelt und dem Netto-Istentgelt des Monats. Die Berechnung wird auf § 106 Sozialgesetzbuch III gestützt.
Wenn Beschäftigte ein Kind haben, erhalten sie 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Die Berechnung kann im Einzelfall kompliziert sein. Wir beraten gerne!
Der Antrag auf Qualifizierungsgeld sollte spätestens drei Monate vor Beginn der beruflichen Weiterbildung gestellt werden. Sehen Sie im Folgenden die Schritte zur Beantragung des Qualifizierungsgeldes
Schon gewusst? Neben dem Qualifizierungsgeld können auch Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Übernahme der Kosten für eine berufliche Weiterbildung beantragt werden.