„Lieferengpässe und steigende Preise: Die Corona-Krise macht sich auch auf dem Baumarkt bemerkbar. Branchenvertreter fürchten Baustopps und eine Pleitewelle bei Betrieben.“
- ZEIT ONLINE – 21.04.2021 -
„Unsere Betriebe können das nicht abpuffern, in den Verträgen mit den Kunden ist dafür kein Spielraum. (…) Es droht Stillstand auf den Baustellen und eine Pleitewelle bei den Betrieben“.
Dietmar Ahle vom Bundesverband Farbe
Diese und ähnliche Schockmeldungen erreichen uns derzeit täglich von den Bauhandwerkern, welche wir anwaltlich beraten.
Durch Produktionsausfälle am Anfang der Corona-Pandemie, die schnelle Konjunkturerholung in China und den Rohstoffmangel im Allgemeinen erfahren die Preise für Baumaterialien insbesondere seit dem vierten Quartal 2020 erhebliche Preissteigerungen, soweit sie überhaupt verfügbar sind.
Dies führt für Bauhandwerker zu vielschichtigen erheblichen und schlimmstenfalls existenzbedrohenden Problemen:
Einerseits zehren die steigenden Materialpreise bei bereits abgeschlossenen Bauverträgen die Margen auf, sodass ihre Durchführung für den Bauhandwerker unwirtschaftlich, wenn nicht gar existenzbedrohend wird. Andererseits ist ein Ende der Preisspirale nicht in Sicht, weshalb sich Bauhandwerker auch bei noch abzuschließenden Bauverträgen einem erheblichen Preissteigerungsrisiko aussetzen.
Letztlich bergen die Materialengpässe ein erhebliches Risiko im Hinblick auf die Verzögerung von Bauzeiten. Insoweit sind Auseinandersetzungen über die Verantwortlichkeit des Bauhandwerkers für diese Bauzeitenverzögerungen vorprogrammiert.
Seit vielen Jahren berät Schumacher & Partner spezialisiert Bauhandwerker bei der Planung, Durchführung und Abwicklung von Bauverträgen. Dabei hat die Entwicklung von mandantenspezifischen, langfristigen Geschäftsstrategien höchste Priorität.
Aufgrund dieses langjährigen Beratungsverständnisses können wir gemeinsam mit unseren Mandanten die rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Möglichkeiten strategisch ausschöpfen, um dem tradierten Machtgefälle zwischen Auftraggeber und Bauhandwerker erfolgreich entgegenzuwirken.
Grundlage dieses Erfolgs ist unser Selbstverständnis, nicht nur in rechtlichen Dimensionen zu denken, sondern das Geschäft unserer Mandanten zu verstehen und stets am Puls der Baubranche unter Nutzung unseres hervorragenden Branchennetzwerks zu arbeiten.
So erkennen wir zukünftige Probleme, gleich ob rechtlicher oder wirtschaftlicher Natur, können frühzeitig Lösungsansätze entwickeln und unsere Mandanten auf ihr Geschäft zugeschnitten beraten.
Diesem Selbstverständnis folgend, haben wir auch für die Bewältigung der Materialpreiskrise eine Vielzahl von Lösungsstrategien für sämtliche Abwicklungsstadien des Bauvertrages entwickelt, damit unsere Mandanten weiterhin wirtschaftlich arbeiten können.
„Das Wort Krise setzt sich im Chinesischen aus zwei Schriftzeichen zusammen. Das eine bedeutet Gefahr und das andere Gelegenheit.“
- John F. Kennedy –
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Baurecht und Bauverträge haben, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Malte Höffken - Fachanwalt für privates Bau- und Architektenrecht - und vereinbaren einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung.
Rufen Sie uns an 0201/24030.
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