Unsere erfahrenen Notare und deren geschulte Mitarbeiter wissen genau, worauf zu achten ist, wenn es darum geht, grundstücksrechtliche, erbrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Verträge zu beurkunden. Dies garantiert Ihnen als Mandant eine schnelle und sorgfältige Abwicklung aller bei uns bearbeiteten Beurkundungen.
Wir beraten Sie gerne in den folgenden Rechtsbereichen
Über Erbschaften wird in Deutschland viel gestritten. Im Mittelpunkt dabei häufig - das Testament. Das Testament gibt dem jeweiligen Erblasser große Freiheiten, zu entscheiden, was mit dem Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Daher kann der Erblasser auch entscheiden, dass bestimmte Vermögenswerte nur bedingt übertragen werden. Eine Erblasserin aus Bochum nahm ihre große Gestaltungsmacht zum […]
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz ("ErbStG") sind die üblichen Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Aber was sind Gelegenheitsgeschenke und wann ist in einer Partnerschaft überhaupt ein Steuerungstatbestand erfüllt bzw. welche Ausnahmen gibt es von der Besteuerung in Partnerschaften?
Die Schule soll auf das spätere berufliche wie auch private Leben vorbereiten. Dabei gilt in Deutschland eine Schulpflicht. Befreiungen von dieser sind nur in seltenen Fällen möglich. Aber was dürfen Lehrer eigentlich für pädagogische Maßnahmen ergreifen?
Welchen Namen ein Kind bekommt, ist für werdende Eltern eine wichtige und aufregende Entscheidung. Dies gilt für den Vor- wie auch den Familiennamen. Der Bundesgerichtshof hatte sich nun erneut mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen der Name eines Kindes dann zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden kann.
Erbrechtliche Streitigkeiten sind auf mühsam, ziehen sich über Jahre und haben große Auswirkungen auf familiäre Strukturen. Das Oberlandesgericht Celle hat grundsätzlich zu der Frage Stellung bezogen, wie weit das Vertrauen eines durch Testament eingesetzt Erben reicht (Az.: 6 U 2/22).
Um den erbrechtlichen Pflichtteil geltend zu machen, welcher sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beläuft, benötigt der pflichtteilsberechtige Erbe Informationen über den Nachlass des Erblassers. Zu diesen hat er jedoch als Nichterbe grundsätzlich keinen Zugang. Daher stehen auch dem lediglich Pflichtteilsberechtigten Auskunftsansprüche gegenüber der Erbengemeinschaft des Erblassers zu, sofern diese keine oder unrichtige Angaben […]