Unsere erfahrenen Notare und deren geschulte Mitarbeiter wissen genau, worauf zu achten ist, wenn es darum geht, grundstücksrechtliche, erbrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Verträge zu beurkunden. Dies garantiert Ihnen als Mandant eine schnelle und sorgfältige Abwicklung aller bei uns bearbeiteten Beurkundungen.
Wir beraten Sie gerne in den folgenden Rechtsbereichen
Besteht zwischen den sorgeberechtigten Eltern eines Kindes Uneinigkeit über die Frage, ob ihr Kind geimpft werden soll oder nicht, so ist das Entscheidungsrecht auf denjenigen zu übertragen, dessen Lösungsvorschlag eher dem Kindeswohl entspricht. Mit diesem Sachverhalt beschäftigt sich der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 03.05.2017.
Entscheiden sich getrennt lebende Eltern für das sogenannte Wechselmodell, wohnt der Nachwuchs abwechselnd bei beiden Elternteilen – in einem möglichst gleichberechtigten Verhältnis. Bei elterlichem Streit über die Kinderbetreuung darf das Familiengericht dieses Betreuungskonzept auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen anordnen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2017 festgestellt.
Der BGH hat sich in drei Entscheidungen vom 20.06.2016 (III ZR 278/15, 302/15 und 303/15) mit der Frage befasst, ob Kommunen für den Verdienstausfall berufstätiger Eltern aufkommen müssen, wenn sie ihren Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen und die Eltern deshalb an der Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit gehindert sind.
Der BGH hat am 06.07.2016 (Az.: XII ZB 61/16) über Anforderungen an den Wortlaut von Patientenverfügungen entschieden. In dem Verfahren befasste sich der BGH mit der Frage, wie bindend eher allgemeine Formulierungen in Patientenverfügungen sind. Der BGH bemängelte, dass sich aus einer Patientenverfügung oft keine konkrete Behandlungsentscheidung des Patienten ableiten ließe.