Unsere erfahrenen Notare und deren geschulte Mitarbeiter wissen genau, worauf zu achten ist, wenn es darum geht, grundstücksrechtliche, erbrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Verträge zu beurkunden. Dies garantiert Ihnen als Mandant eine schnelle und sorgfältige Abwicklung aller bei uns bearbeiteten Beurkundungen.
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Der BGH hat am 06.07.2016 (Az.: XII ZB 61/16) über Anforderungen an den Wortlaut von Patientenverfügungen entschieden. In dem Verfahren befasste sich der BGH mit der Frage, wie bindend eher allgemeine Formulierungen in Patientenverfügungen sind. Der BGH bemängelte, dass sich aus einer Patientenverfügung oft keine konkrete Behandlungsentscheidung des Patienten ableiten ließe.