Unsere erfahrenen Notare und deren geschulte Mitarbeiter wissen genau, worauf zu achten ist, wenn es darum geht, grundstücksrechtliche, erbrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Verträge zu beurkunden. Dies garantiert Ihnen als Mandant eine schnelle und sorgfältige Abwicklung aller bei uns bearbeiteten Beurkundungen.
Wir beraten Sie gerne in den folgenden Rechtsbereichen
Ein Mietvertrag zwischen Lebensgefährten über die hälftige Nutzung der gemeinsam bewohnten Wohnung ist steuerlich nicht anzuerkennen, da ein solches Vertragsverhältnis einem Fremdvergleich nicht standhält. Dies hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg mit Urteil vom 06.06.2019 entschieden.