Unsere erfahrenen Notare und deren geschulte Mitarbeiter wissen genau, worauf zu achten ist, wenn es darum geht, grundstücksrechtliche, erbrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Verträge zu beurkunden. Dies garantiert Ihnen als Mandant eine schnelle und sorgfältige Abwicklung aller bei uns bearbeiteten Beurkundungen.
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Zum 1. Januar 2024 gelten neue Unterhaltsleitlinien. Diese haben die Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln bekannt gegeben. Dabei ergeben sich im Wesentlichen Änderungen in Bezug auf die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder gemäß der vom OLG Düsseldorf bereits veröffentlichten Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt sowie Anpassungen bei den Selbstbehalten.