Unsere erfahrenen Notare und deren geschulte Mitarbeiter wissen genau, worauf zu achten ist, wenn es darum geht, grundstücksrechtliche, erbrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Verträge zu beurkunden. Dies garantiert Ihnen als Mandant eine schnelle und sorgfältige Abwicklung aller bei uns bearbeiteten Beurkundungen.
Wir beraten Sie gerne in den folgenden Rechtsbereichen
Immobiliengeschäfte
- Grundstückskaufverträge
- Grundstücksübertragungen
- Grunddienstbarkeiten
- Grundbucheintragungen
- Hypotheken
- Grundschulden
Gesellschaftsrecht
- Gründungen jeder Rechtsform (GmbH, KG, GmbH & Co. KG, AG, OHG, GbR)
- Umwandlungen
- Satzungsänderungen
- Handels- und Vereinsregisteranmeldungen
- Kapitalveränderungen
Familienrecht
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügung
- Erklärungen im Kindschaftsrecht
Erbrecht
- Beurkundung von Testamenten
- Erbverträge
- Erbscheinsanträge