Die Tätigkeit unserer Notare bildete seit Jahrzehnten einen wesentlichen Bestandteil der rechtlichen Expertise der Kanzlei.

Unsere erfahrenen Notare und deren geschulte Mitarbeiter wissen genau, worauf zu achten ist, wenn es darum geht, grundstücksrechtliche, erbrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Verträge zu beurkunden. Dies garantiert Ihnen als Mandant eine schnelle und sorgfältige Abwicklung aller bei uns bearbeiteten Beurkundungen.

Wir beraten Sie gerne in den folgenden Rechtsbereichen

Immobiliengeschäfte

  • Grundstückskaufverträge
  • Grundstücksübertragungen
  • Grunddienstbarkeiten
  • Grundbucheintragungen
  • Hypotheken
  • Grundschulden

Gesellschaftsrecht

  • Gründungen jeder Rechtsform (GmbH, KG, GmbH & Co. KG, AG, OHG, GbR)
  • Umwandlungen
  • Satzungsänderungen
  • Handels- und Vereinsregisteranmeldungen
  • Kapitalveränderungen

Familienrecht

  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügung
  • Erklärungen im Kindschaftsrecht

Erbrecht

  • Beurkundung von Testamenten
  • Erbverträge
  • Erbscheinsanträge