Neuregelung des Drohnenverkehrs

veröffentlicht am in der Kategorie Allgemein Verkehrsrecht Verwaltungsrecht

Die (kommerzielle) Nutzung von Drohnen in Deutschland nimmt zu – ob für (Werbe-)Filme, zur technischen Überwachung oder als reine Freizeitgestaltung. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat zur Vereinfachung der Nutzung von Drohnen ein „U-Space-Konzept“ am 15.12.2022 vorgelegt.

Unbemannter Flugverkehr soll weiter zunehmen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr prognostiziert, dass der Drohnenverkehr in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird. Speziell im Fokus sieht das Ministerium Ballungsräume. Damit steigen auch die Gefahren, die vom unbemannten Flugverkehr ausgehen. Diese bestehen insbesondere für andere Flugobjekte. 

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Das U-Space-Konzept

In einem U-Space ist das Fliegen mit Drohnen gestattet. Dort werden die Drohnen sichtbar und können in den Flugverkehr integriert werden. Ein U-Space dient also der Integration von Drohnen in den allgemeinen Flugverkehr. Innerhalb der U-Spaces werden private Unternehmen Fluggenehmigungen vergeben können und die Flugzeiten koordinieren. Ein U-Space-Koordinator soll in Zukunft über die Einrichtung von U-Spaces mit Beteiligung der jeweiligen Landesbehörden entscheiden. 

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Gesetz soll nächstes Jahr entworfen werden

Ein Gesetz betreffend der U-Spaces soll 2023 erarbeitet und verabschiedet werden. Größtenteils ist der Drohnenverkehr zwar auf europäischer Ebene geregelt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/664 über einen Rechtsrahmen für den U-Space. Jedoch bestehe laut dem Bundesministerium ein Konkretisierungsauftrag. 

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