Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Geschrieben von: Henrik Noszka

"Wir wollen, dass Fachkräfte schnell nach Deutschland kommen und durchstarten können. Bürokratische Hürden wollen wir aus dem Weg räumen. Wenn Menschen Berufserfahrung oder persönliches Potenzial mitbringen, werden wir es ihnen ermöglichen, auf unserem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen." Mit diesen Worten gab die Bundesinnenministerin Nancy Faeser das neuerarbeitete Frachkräfteeinwanderungsgesetz bekannt. Dieses wird in den kommenden Wochen im Bundestag debattiert werden, bevor der Bundestag über die Annahme des Entwurfes, was sehr wahrscheinlich ist, abstimmt. Der Gesetzesentwurf erleichtert die Hürden für alle drei Routen, die bisher für Arbeitsmigration offenstanden und birgt daher großes Potential für jedes Unternehmen, das um Fachkräfte buhlt. 

Ausgangslage

Zwar sieht der Arbeitsmarkt auf den ersten Blick rosig aus - 34.9 Millionen Menschen sind in Deutschland sozialversichert beschäftigt. Jedoch hängen gleich drei Damoklesschwerter über diesem positiven Trend: Die Digitalisierung, der demographischer Wandel und der Klimawandel. Alle drei Faktoren werden in Zukunft dazu führen, dass bestimmte Branchen deutlich mehr Fachkräfte brauchen. Besonders viele Kräfte werden in Pflegeberufen, der IT-Branche und der Kinderbetreuung benötigt. Schon jetzt, davon geht das Bundesministerium für Inneres und Heimat aus, fehlten 1.98 Millionen Fachkräfte. 

Die jetzt schon klaffende Lücke und vor allem diejenige in der Zukunft seien nicht mehr aus dem hiesigen "Pool" an Menschen auszufüllen. Daher müsse sich Deutschland verstärkt um Fachkräfte aus dem Ausland bemühen. Den ersten Anstoß hat das alte Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem Jahr 2020 gegeben. Dessen Potentiale konnten aber wegen der Covid-Pandemie nicht ausgeschöpft werden. Das neue Gesetz bessert nochmal nach, senkt Hürden ab und stärkt somit die Attraktivität Deutschlands als neuen Arbeits- und Lebensort. 

Ziel des Gesetzes

Das Ziel des Entwurfes ist es demnach, "den Bedarfen des Wirtschaftsstandortes Deutschland entsprechend ein Signal des Willkommens und der Dienstleistung an Fachkräfte zu senden." Circa 75.000 Fachkräfte sollen jährlich nach Deutschland siedeln, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

1. Route: Blaue-Karte EU

Die Hauptroute, um den Zugang zu Deutschland für Fachkräfte zu gewährleisten, ist die sogenannte Blaue-Karte EU. Die Karte beruht auf einer europäischen Richtlinie und adressiert insbesondere Akademiker*innen. Die Blaue Karte erhalten schon jetzt Hochschulabsolvent*innen. Der Entwurf für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht nun vor, dass Jobwechsel vereinfacht sowie Mindestgehaltsschwellen angepasst werden. Sollte das Parlament den Gesetzesentwurf annehmen, können Inhaber*innen der Blauen-Karte EU in jedem qualifizierten Beruf eine Anstellung finden - die Berufungswahl ist nicht mehr wie zuvor beschränkt. Außerdem erleichtert der Entwurf den Familiennachzug und die Möglichkeit des Erlangenes einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt.

Zudem soll noch es attraktiver werden, in Deutschland zu studieren. Die Schwellen und Einschränkungen für Nebenbeschäftigungen werden gesenkt. Schon heute sind knapp 11 Prozent der Studierenden in Deutschland aus dem Ausland - diese fest in Deutschland zu verankern könnte durch die Blaue-Karte gelingen.

2. Route: Berufserfahrung

Die zweite Route knüpft an die Berufserfahrung an. Haben Fachkräfte einen (staatlich anerkannten) Berufsabschluss und zwei Jahre Berufserfahrung, ist es leichter, auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Berufsabschlüsse müssen nicht mehr in Deutschland anerkannt worden sein. Allerdings müssen die Fachkräfte Gehaltsschwellen beachten. 

Zudem führt der Gesetzesentwurf zu einer praktisch sehr relevanten Neuerung: Eine Anerkennung des Berufsabschlusses in Deutschland kann von nun an auch nach Einreise erfolgen. Voraussetzung dafür ist eine Anerkennungspartnerschaft zwischen Fachkraft und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann die Fachkraft direkt beschäftigen und Arbeitnehmer*innen können das Anerkennungsverfahren nachholen.

3. Route: Chancen-Karte

Der letzte Weg ist die sogenannte Chancen-Karte. Personen, die einen mindestens zweijährigen Berufsabschluss oder einen Hochschulabschluss vorweisen können, haben die Möglichkeit, mithilfe der Chancen-Karte Arbeitssuche zu betreiben. Die Karte beruht auf einem Punktesystem. Dieses wiederum beruht auf einer Vielzahl von Auswahlkriterien, unter anderem Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. 

Mit der Chancen-Karte können Fachkräfte Probearbeiten oder einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Zudem sind die Bedingungen für einen dauerhaften Aufenthalt abgesenkt.

Branchen mit besonders großem Bedarf

Branchen, die besonders großeren Bedarf an ausländischen Fachkräften haben, etwa die Pflege- oder IT-Branche, können kurzzeitig unabhängig von der Qualifikation bis zu acht Monate Menschen in Deutschland beschäftigen. Die einzige Voraussetzung ist ein tarifgebundener Arbeitgeber

Fazit

Ob das Ziel der 75.000 Einwander*innen pro Jahr erreicht werden kann, muss abgewartet werden. Fest steht, dass Deutschlands Beliebtheit als Einwander*innen-Land seit Jahren zurückgeht und fest steht auch, dass es vieler ausländischer Fachkräfte braucht, damit Deutschland zukunftsfähig bleibt. 

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