Nachbarschaftsstreit: Keine Fotos bitte!

Geschrieben von: Henrik Noszka

Eine an einer Hauswand installierte Videokamera kann dazu führen, dass das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzt ist. Dies hat die Berufungskammer des Landgerichts Frankenthal (LG) in einem Nachbarschaftsstreit entschieden.

Der Sachverhalt

Zwischen den Nachbarn aus dem Landkreis Bad Dürkheim herrscht seit vielen Jahren erbitterter Streit. Der eine befürchtete letztlich, dass der andere sein Grundstück unbefugt betreten könnte. Deshalb montierte er eine Videokamera an seine Giebelwand. Gegen die so angebrachte Kamera gingen die Nachbarn jedoch vor. Er war der Auffassung, sie gewähre auch Einblicke auf ihr Grundstück.  Dies stelle eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar.

Das in erster Instanz angerufene Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hatte die Ansicht der klagenden Nachbarn bestätigt und die Montage der Kamera untersagt.

Das wollte der die Kamera installierende Nachbar jedoch nicht auf sich sitzen lassen und zog weiter vor das LG. Doch auch dieses erteilte ihm eine Abfuhr.

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Überwachung muss aufs eigene Grundstück begrenzt sein

Die Kammer machte deutlich, dass die Überwachung durch eine Kamera nur zulässig sei, wenn sie auf das eigene Grundstück beschränkt ist. Ermöglicht eine Videokamera hingegen auch Einsicht auf das nachbarliche Grundstück, ist dies unzulässig.

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Allgemeines Persönlichkeitsrecht des Nachbarn verletzt

Denn die Beobachtung (auch) des anliegenden Grundstücks verletzt das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Nachbarn.

Diese Entscheidung traf das Gericht, obwohl sich im konkreten Fall nicht sicher nachweisen ließ, dass die Kamera auch teilweise auf das Nachbargrundstück ausgerichtet war. Die Richter erklärten, dass es ausreicht, wenn der Blickwinkel ohne großen Aufwand auf das Nachbargrundstück ausgerichtet werden kann.

Denn die Parteien seien bereits seit Jahrzehnten zerstritten und die Überwachungsanlage habe gerade "vor den Nachbarn schützen" sollen. Einen solchen Überwachungsdruck müssten die Nachbarn nicht hinnehmen.

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Unterlassung auch für die Zukunft

Das Urteil berechtigt die klagenden Nachbarn auch dazu, zu verlangen, dass solche Kameras auch in Zukunft nicht mehr installiert werden dürfen.

Nachdem die Kammer die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat, ist die Entscheidung rechtskräftig.

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