Nicht immer dürfen Tiere in das Mietverhältnis mit eingebracht werden. Wer unerlaubterweise ein Haustier in die Mietwohnung schafft, riskiert die Kündigung des Mietverhältnisses. Aber darf der Vermieter kündigen?
In der Regel ergibt sich aus dem Mietvertrag, was Mieter und Vermieter dürfen und was nicht. Nicht selten enthalten Mietverträge daher auch Klauseln, die regeln, ob Mieter Tiere in der Wohnung halten dürfen und ggf. welche Tiere das sind.
Enthält der Mietvertrag hierzu keine Regelung, ist insbesondere die Haltung von Kleintieren grundsätzlich zulässig. Der Vermieter muss ihrer Anschaffung dann nicht zustimmen!
Kleintiere sind z.B. Fische, Ziervögel, Hamster, Mäuse, Kaninchen oder Meerschweinchen.
Was viele nicht wissen: Grundsätzlich dürfen Vermieter die Haustierhaltung nicht pauschal im Mietvertrag verbieten. Hierzu zählt jedenfalls die Haltung gängiger Haustiere, wie Katzen und Hunde. Wer als Mieter beispielsweise eine Katze oder Hund halten möchte, braucht jedoch die Zustimmung des Vermieters. Dieser darf die Zustimmung aber wiederum nur verweigern, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt.
Beispiel:
Der angeschaffte Hund ist über das normale Maß hinaus besonders laut oder gar gefährlich.
Praxistipp:
Halten Sie die Zustimmung Ihres Vermieters schriftlich fest oder nehmen Sie einen Zeugen mit zu dem Gespräch mit. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn der Vermieter sich plötzlich nicht mehr an die Erlaubnis "erinnert"!
Die in Mietverträgen häufig vorkommende Klausel, die eine Tierhaltung generell verbietet, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Daher ist sie unwirksam und kann nicht dazu führen, dass dem Mieter das Halten eines ("normalen") Haustieres von vornherein verboten ist.
Schon gewusst? Kündigung einer Messi-Wohnung!
Jüngst hatte sich das Amtsgericht (AG) Hannover mit einem Rechtsstreit zu befassen, in welchem einem Mieter unter anderem deshalb gekündigt worden war, weil er sich ohne Zustimmung des Vermieters ein Mini-Schwein zugelegt hatte und dieses in der Wohnung hielt.
Ob die Kündigung deshalb wirksam war, musste das Gericht jedoch nicht mehr entscheiden, da die Parteien einen Vergleich schlossen. Der Mieter war jedenfalls der Ansicht, dass sein etwa kniehohes Hausschwein kein Kündigungsgrund sein dürfe. Denn es sei nicht größer als die Hunde, die andere Mieter in demselben Haus halten durften. Zudem sei er selbst zu 80 Prozent schwerbehindert und dsa Schwein habe auch einen therapeutischen Zweck.
Schon gewusst? Was dürfen Mieter? – Jura Mythen
Kleintiere dürfen grundsätzlich ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Für Hunde und Katzen muss sich der Mieter eine Zustimmung des Vermieters einholen, Letzterer darf die Zustimmung aber nur verweigern, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt. Die Tierhaltung darf im Mietvertrag nicht pauschal untersagt werden, etwaige Klauseln sind unwirksam und ausschließlich hierauf gestützte Kündigungen unwirksam.
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Bei weiteren Fragen zum Thema Tierhaltung im Mietverhältnis, stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.
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