Mehr Rechte für Wohnungseigentümer

Geschrieben von: Kira Dahlmann

Am 13. Januar 2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz seinen Gesetzesentwurf zur Neufassung des Gesetzes über das Wohnungseigentum. Dieses sieht umfangreiche Änderungen vor.

Gesetz über das Wohnungseigentum

Das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht, kurz WEG, regelt die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern und trat bereits 1951 in Kraft. Durch den „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEModG)“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz soll es nun die aktuellen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Wohnungseigentümergemeinschaft

Das zentrale Entscheidungsgremium einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Eigentümerversammlung. Im Rahmen der Neufassung des WEG soll diese mit zusätzlichen Rechten ausgestattet werden und künftig als rechtsfähige Gemeinschaft einfacher im Namen aller Eigentümer am Rechtsverkehr teilnehmen können. So wird die Gemeinschaft selbst zum Träger der Verwaltung.

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Vorbereitung des Entwurfs

Der Entwurf wurde bereits vor seiner Veröffentlichung durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder vorbereitet. So konnten die Bundesländer Vorschläge für die Reform einbringen und an gemeinsamen Lösungen arbeiten. Ein besonderer Schwerpunkt wurde dabei auch auf den Klimaschutz und das barrierefreie Wohnen gelegt.

Ladestationen für Elektroautos

So sieht die Reform des WEG beispielsweise erhebliche Erleichterungen für Halter von Elektrofahrzeugen vor. Dabei soll es jedem Wohnungseigentümer oder Mieter erlaubt sein, auf eigene Kosten eine entsprechende Ladestation für sein Fahrzeug zu errichten, ohne dass andere Wohnungseigentümer hiergegen Einspruch erheben können.

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Selbiges soll auch für Umbauten gelten, die der Barrierefreiheit der Wohnung dienen.

Mehrheitliche Beschlussfassung

Die Ladungsfrist zu einer Versammlung soll von zwei auf vier Wochen verlängert werden und künftig auch etwa via E-Mail möglich sein.

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Innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaften soll das Beschlussverfahren über bauliche Veränderungen vereinfacht werden. So sollen Modernisierungsmaßnahmen künftig bereits mit einfacher Mehrheit und nicht wie bisher nur einstimmig beschlossen werden können. Überdies soll auch eine online-Teilnahme an Versammlungen ermöglicht werden.

Mehr Rechte für Verwalter

Zugleich sollen auch die Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse des Verwalters ausgeweitet werden. Künftig soll dieser jedenfalls über „gewöhnliche“ Maßnahmen, die eine Beteiligung aller Wohnungseigentümer nicht erfordert, selbstständig entscheiden können und nach außen hin die Gemeinschaft unbeschränkt vertreten können.

Kontrolle durch Gemeinschaft

Zugleich sieht der Reformentwurf ein Recht jedes Eigentümers auf Einsichtnahme in die Unterlagen der Hausverwaltung vor. Überdies sollen künftig Hausverwaltungen einen jährlichen Vermögensbericht über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft erstellen müssen. Dem Verwaltungsbeirat werden zusätzliche Rechte verliehen.

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Stärkere Rechte gegenüber der Hausverwaltung

Wohnungseigentümergemeinschaften sollen sich künftig einfacher von ihrem Hausverwalter trennen können. Aktuell ist dies nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Insgesamt sollen so die Rechte der Wohnungseigentümer auch gegenüber einer Hausverwaltung gestärkt werden.

Klarere Regeln im WEG

Innerhalb der Gemeinschaft soll das Streitpotential verringert werden, indem das WEG im Rahmen des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung klarer und eindeutiger gefasst wird. Auch die Festlegung neuer gerichtlicher Verfahrensvorschriften für Wohnungseigentümergemeinschaften soll eine effizientere Streitbeilegung weiter fördern.

Harmonisierung mit Mietrecht

Dabei soll das WEG dem Mietrecht weiter angenähert werden, indem etwa die Vorgaben zur Betriebskostenabrechnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft künftig jenen zur Erstellung einer solchen bei mehreren Mietparteien entsprechen sollen.

Fazit

Zwar ist der Gesetzesentwurf des BMJV zum WEG bisher noch nicht final von allen Landesministerien abgestimmt worden. Jedoch ist bereits heute mit weitreichenden Veränderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften zu rechnen.

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