Eine Hochzeit ist etwas Besonderes. Viele Paare entscheiden sich für außergewöhnliche Locations. Das Amtsgericht München hatte sich nun mit dem Leistungsumfang eines Hochzeitspakets auf einem Kreuzfahrtschiff zu befassen.
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Der aktuellen Entscheidungen des Amtsgerichts München liegt ein eher ungewöhnlicher Fall zugrunde. In der Sache geht es um die Klage eines Brautpaars.
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Ich habe eine Kreuzfahrt gebucht und im Juni 2022 symbolisch an Bord des Schiffs geheiratet. Hierzu hatte es zu einem Preis von 889 Euro ein Hochzeitspaket hinzugebucht.
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Im Anschluss an die Hochzeit erwarb das Paar im Fotostudio an Bord mehrere Fotoaufnahmen und zahlte hierfür 1399,95 Euro.
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Jedoch wollte das Paar diesen Preis nicht hinnehmen und vertrat die Meinung, die Fotos von der Zeremonie seien in dem für das Hochzeitspaket entrichteten Preis bereits enthalten.
Mit dieser Ansicht wandte das Paar sich auch an das Amtsgericht München - jedoch im Ergebnis ohne Erfolg.
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So urteilten die Münchner Richter, das Paar sei zur Entrichtung des Kaufpreises für die Fotos verpflichtet.
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Dabei führten die Münchner Richter zur Begründung aus, in dem Paket Preis sei zwar die Anfertigung der Fotoaufnahmen während der Zeremonie enthalten gewesen. Jedoch gelte dies gerade nicht für den Erwerb von Abzügen und die Anfertigung spezieller und aufwendiger Fotoprodukte, wie das paar sie später im Fotostudio in Auftrag gegeben hatte.
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Auch den Einwand der Kläger, mit diesen zusätzlichen Kosten habe man nicht gerechnet, lies das Gericht nicht gelten. Denn es handelt sich gerade nicht um überraschende oder gar ungewöhnliche Kosten.
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Das Paar kann die bereits gezahlten Kosten für die erworbenen Fotoprodukte damit im Ergebnis nicht ersetzt verlangen.
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