Kaufrecht 2022: Kauf auf Rechnung

Geschrieben von: Kira Dahlmann
Während der andauernden Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Ladenschließungen ist die Anzahl an Online-Käufen sprunghaft angestiegen. Neben der Bezahlung der Waren in Vorkasse bieten viele Online-Shops dabei auch den sogenannten Kauf auf Rechnung an. Was Sie wissen müssen!

Online-Shopping

Nicht erst seit der Covid19-Pandemie erfreut sich das Online-Geschäft steigender Beliebtheit. Viele Waren können hier schnell, unkompliziert und zu teils günstigen Preisen erworben werden.

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Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei diesen Online-Bestellungen in der Regel um sogenannte Verträge im Fernabsatz. Kauft eine Person als Verbraucher*in, steht ihr daher ein zwei-wöchiges Widerrufsrecht zu. Dieses kann ohne Angaben von Gründen ausgeübt werden. Die Ware muss dann unbeschädigt zurückgesandt werden. Im Gegenzug ist vom Händler der bereits bezahlte Kaufpreis zu erstatten.

Kauf auf Rechnung

Doch nicht immer sollen Waren, etwa wenn sie zur Auswahl bestellt werden, bereits vorab bezahlt werden. Viele Online-Shops bieten daher auch den sogenannten Kauf auf Rechnung an, bei dem die bestellten Waren erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden müssen.

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Fernabsatzverträge

Das Unternehmen schickt dann regelmäßig die bestellte Ware nebst Rechnung an den Besteller. Dieser entscheidet dann, ob er die Ware behalten oder den Vertrag ganz oder teilweise widerrufen will. Überdies hat er die Möglichkeit, die erhaltenen Gegenstände zu prüfen. Im Anschluss bezahlt er den, ggf. verminderten, Rechnungsbetrag innerhalb einer zuvor festgelegten Frist.

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Eigentumsvorbehalt

Nicht selten kommt es vor, dass im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf auf Rechnung ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wird. Der Empfänger wird dann mit Erhalt der Ware nicht Eigentümer ebendieser. Vielmehr bleibt der Verkäufer Eigentümer, bis die Rechnung auch tatsächlich bezahlt wurde.

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Bezahlt der Empfänger die Ware innerhalb der Zahlungsfrist und nach Mahnung nicht, hat der Verkäufer dann die Möglichkeit, sein weiterhin bestehendes Eigentumsrecht an der Kaufsache geltend zu machen und diese vom Käufer herauszuverlangen.

Keine Gebühren für Verbraucher

Zu beachten ist grundsätzlich, dass jedenfalls gegenüber Verbrauchern keine zusätzlichen Gebühren für einzelne Zahlungsweisen verlangt werden dürfen. Entsprechende Regelungen, etwa im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen, sind insoweit unwirksam.

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Etwas andere gilt lediglich, soweit aufgrund der gewählten Bezahloption für den Online-Shop zusätzliche Kosten, etwa für eine durchgeführte Bonitätsprüfung, anfallen.

Fazit

Der Kauf auf Rechnung ist eine für Verbraucher sichere Bezahlart bei Online-Bestellungen. Vor Bezahlung können Waren geprüft und ein bestehendes Widerrufsrecht ausgeübt werden. Auch müssen die Bankdaten nicht mitgeteilt werden.

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Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Online-Kauf haben, wenden Sie sich an unsere Rechtsanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht und vereinbaren einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne und jederzeit für alle Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an 0201/24030. Schumacher | Rechtsanwälte · Notare · Steuerberater Ihre Rechtsanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht in Essen
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