IT-Recht 2023: Muss ein Geschäftsführer die Veröffentlichung seines Wohnortes im Handelsregister hinnehmen?

Geschrieben von: Henrik Noszka

Im Handelsregister sind für alle Informationen über in Deutschland registrierte Unternehmen öffentlich einsehbar. Eine der zwingenden Informationen bei GmbHs ist auch der Wohnort, Name und das Geburtsjahr des Geschäftsführers. Das wollte sich ein Geschäftsführer nicht gefallen lassen und zog vor das Oberlandesgericht Celle (Az.: 9 W 16/23).

Zweck des Handelsregisters

Das Handelsregister gibt Auskunft über die wichtigsten Informationen von Unternehmen, etwa über den Gesellschaftsvertrag, Änderungen von diesem, wer Prokurist oder vertretungsberechtigt ist oder ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Das Handelsregister zielt darauf ab, den Geschäftsverkehr zu sichern, indem sich am Marktgeschehen Beteiligte informieren können. 

Insgesamt sind dem Handelsregister folgende Angaben zu entnehmen:

Dem Handelsregister lassen sich die folgenden Angaben entnehmen:

  • Firma des Kaufmanns
  • Sitz des Unternehmens
  • Gegenstand des Unternehmens (bei Kapitalgesellschaften)
  • Stammkapital (bei Kapitalgesellschaften)
  • gesetzliche Vertreter (z. B. Geschäftsführer, Inhaber)
  • evtl. Prokuren sowie die Vertretungsmacht (Einzel- oder Gesamtvertretung)
  • der Gesellschafter (bei OHG und KG) und der Geschäftsführer bzw. Prokuristen.

Schon gewusst? Datenschutzrecht 2023: Empfänger von personenbezogenen Daten müssen namentlich genannt werden

Der Sachverhalt

Ein Geschäftsführer einer GmbH, die mit Sprengstoff handelt, fürchtet um seine Sicherheit. Er sehe die Gefahr, dass er Opfer einer Entführung oder eines Raubes wird, weil die Täter seine Ware begehren. 

Daher fordert er das Registeramt auf, sein Wohnort und seinen Namen aus dem Register zu streichen.

Schon gewusst? Datenschutzrecht 2023: Dürfen Falschparker fotografiert werden?

OLG Celle: Sicherung des Rechtsverkehrs geht vor

Das Oberlandesgericht lehnte das Begehren eindeutig ab. Die Funktionsfähigkeit des Registers müsse gewahrt werden. Dies gehe den Gefahren, die der Geschäftsführer befürchtete, vor. Dies gelte zumal, als die Gefahr nicht konkret bestehe. Der Geschäftsführer hatte nicht dargelegt, dass er konkret gefährdet war.

Schon gewusst? IT-Recht 2022: Abmahnwelle wegen unzulässiger Nutzung von Google Fonts

Fazit

Die Klarheit des Registers und die damit verbundene Sicherung des Rechtsverkehrs gehen also persönlichen Belangen vor. Ob dies bei einer konkreten Gefahr anders sei, ließ das Oberlandesgericht offen. 

Schon gewusst? IT-Recht 2023: Was bedeutet Datenschutz?

Noch Fragen?

Bei weiteren Fragen zum Thema IT- und Datenschutzrecht stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.

Ihre Kanzlei Schumacher & Partner
Rechtsanwälte für IT- und Datenschutzrecht in Essen

Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da!
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.
Bürozeiten: Mo - Do: 08:00 – 17:00 Uhr, Fr: 08:00 – 15:00 Uhr
chevron-down linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram