Im Handelsregister sind für alle Informationen über in Deutschland registrierte Unternehmen öffentlich einsehbar. Eine der zwingenden Informationen bei GmbHs ist auch der Wohnort, Name und das Geburtsjahr des Geschäftsführers. Das wollte sich ein Geschäftsführer nicht gefallen lassen und zog vor das Oberlandesgericht Celle (Az.: 9 W 16/23).
Das Handelsregister gibt Auskunft über die wichtigsten Informationen von Unternehmen, etwa über den Gesellschaftsvertrag, Änderungen von diesem, wer Prokurist oder vertretungsberechtigt ist oder ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Das Handelsregister zielt darauf ab, den Geschäftsverkehr zu sichern, indem sich am Marktgeschehen Beteiligte informieren können.
Insgesamt sind dem Handelsregister folgende Angaben zu entnehmen:
Dem Handelsregister lassen sich die folgenden Angaben entnehmen:
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Ein Geschäftsführer einer GmbH, die mit Sprengstoff handelt, fürchtet um seine Sicherheit. Er sehe die Gefahr, dass er Opfer einer Entführung oder eines Raubes wird, weil die Täter seine Ware begehren.
Daher fordert er das Registeramt auf, sein Wohnort und seinen Namen aus dem Register zu streichen.
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Das Oberlandesgericht lehnte das Begehren eindeutig ab. Die Funktionsfähigkeit des Registers müsse gewahrt werden. Dies gehe den Gefahren, die der Geschäftsführer befürchtete, vor. Dies gelte zumal, als die Gefahr nicht konkret bestehe. Der Geschäftsführer hatte nicht dargelegt, dass er konkret gefährdet war.
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Die Klarheit des Registers und die damit verbundene Sicherung des Rechtsverkehrs gehen also persönlichen Belangen vor. Ob dies bei einer konkreten Gefahr anders sei, ließ das Oberlandesgericht offen.
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