IT-Recht 2023: Gesperrtes Facebook-Konto nicht ohne weiteres freizuschalten

Geschrieben von: Henrik Noszka

Verstoßen Social-Media Nutzer gegen die Community-Standards hat dies im schlimmsten Falle eine Account-Sperrung bzw. Löschung zur Folge. Genau dies ist einer Facebook Nutzerin passiert. Ihr Account wurde gesperrt. Vor Gericht versuchte sie zu erwirken, dass er freigeschaltet wird, damit sie ihre sozialen Beziehungen pflegen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verwehrte ihr ihr Begehren (Az.: 17 W 8/23).

Der Sachverhalt

Eine Facebook-Nutzerin mit einer fünfstelligen Followerzahl aus dem Umland von Hanau verstieß auf ihrem Konto mehrmals gegen Community-Standards von Facebook. Daraufhin sperrte Facebook ihr Konto und gab es zur Löschung frei. Die Nutzerin vertritt die Ansicht, dass ihr Konto "gehakt" worden sei.

Daraufhin zog die Nutzerin vor Gericht.

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LG Hanau: Löschung untersagt

Die Vorinstanz, das Landgericht Hanau, untersagte Facebook das Konto ohne weitere Begründung unwiderbringlich zu löschen (Az.: 9 O 213/23). Die Sperrung des Kontos hob das Landgericht indessen nicht auf. Dagegen wehrte sich die Klägerin und zog im Einstweiligen Rechtsschutz vor das Oberlandesgericht.

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OLG Frankfurt am Main: Keine Dringlichkeit dargelegt

Die hessischen Richter*innen versagten der Antragstellerin das Begehren. Indem die Kontolöschung untersagt worden sei, bestünde keine Gefahr, dass sie ihre Daten verliere. Das Verbot der Kontolöschung durch das Landgericht beiete also ausreichend Schutz. Die Antragstellerin müsse den Ausgang in der Hauptsache abwarten (also die Hauptklage, sie hat nur einen Eilantrag an das Oberlandesgericht gestellt). Bis dahin bleibe ihr Konto deaktiviert.

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OLG Frankfurt am Main: Nicht allein auf Facebook angewiesen

Des weiteren sei sie nicht allein auf Facebook angewiesen, um ihre sozialen Kontakte zu pflegen, so das Oberlandesgericht. Ihr stünden andere Wege der Kommunikation offen. Auf ihre fünfstellige Followeranzahl habe sie sich derweil nicht berufen.

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Fazit

Das Verbot der Kontolöschung reicht also aus, um die Daten zu sichern. Bis die Hauptsache entschieden ist, was Jahre dauern kann, müssen Social-Media Nutzer also warten, falls ihr Konto deaktiviert wurde. Es erscheint fraglich, ob diese Lesart auch auf andere Konten, etwa beruflich genutzte, übertragen werden kann. Denn dort steht nicht der persönliche Austausch im Vordergrund.

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