IT-Recht 2023: Die Datenschutzerklärung

veröffentlicht am in der Kategorie Allgemein Datenschutz

Bereits in einem unserer letzten Beiträge informierten wir Sie über die wachsende Bedeutung des Datenschutzes für in der EU tätige Unternehmen. Betreibt ein Unternehmen eine Website, ist die Datenschutzerklärung dabei ein wichtiger Bestandteil.

Was ist Datenschutz?

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Datenschutz meint den Schutz personenbezogener Daten. Hierzu können etwa der Name, das Alter, die Religion oder Adresse einer Person gehören. Diese Informationen möchten viele Betroffene gern privat halten und der Allgemeinheit nicht frei zugänglich machen. Es gilt, diese Angaben bestmöglich vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu schützen.

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Gesetzliche Regelungen

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Das Datenschutzrecht ist in Deutschland hierzu durch eine Vielzahl von Gesetzen umrissen und geregelt. Zentraler Ausgangspunkt ist dabei die auf Grundlage des europäischen Rechts ergangene Datenschutzgrundverordnung („DSGVO„). Sie wird ergänzt durch das Bundesdatenschutzgesetz sowie die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze. 

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Verantwortlich für den Datenschutz im Unternehmen ist dabei der jeweilige Vertretungsberechtige. In aller Regel ist dies der Vorstand oder Geschäftsführer. 

Erhebung personenbezogener Daten

Doch auch ohne einen persönlichen Kontakt können bereits personenbezogene Daten erhoben werden. Bei Websites kann dies etwa durch die Verwendung von Analyse-Tools und Cookies erfolgen. Denn auch die IP-Adresse und das Surfverhalten stellen schützenswerte personenbezogene Daten dar.

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Art. 13 DSGVO sieht daher vor, dass jede Website mit einer entsprechenden Datenschutzerklärung zu versehen ist.

Die Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung dient dabei vorrangig der Information der Betroffenen. In ihr sind unter anderem anzugeben:

  • Rechtsgrundlage der Verarbeitung
  • Welche personenbezogenen Daten erhoben werden
  • Was mit den erhobenen Daten passiert
  • Warum diese erhoben werden
  • Ob diese an Dritte weitergegeben werden
  • Welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Daten ergriffen werden
  • Rechte des Betroffenen nach der DSGVO

Widerspruchsrecht des Nutzers

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Überdies muss zwingend über das Widerspruchsrecht des Webseitenbesuchers informiert werden, § 21 DSGVO. 

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Rechte von Websitenutzern

Websitenutzern steht nach der DSGVO eine Vielzahl von Rechten zu. So können sie der Datenverarbeitung widersprechen und diese verweigern.

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Willigen sie ein, steht ihnen ein Auskunftsanspruch über Art, Menge und Inhalt dieser Daten zu. Überdies können sie sie berichtigen, sperren oder löschen lassen.

Verstöße können teuer werden

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Verstöße gegen den Datenschutz sind keine Kleinigkeit. In der DSGVO sind empfindliche Sanktionen und Bußgelder für Zuwiderhandlungen vorgesehen. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen können diese erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen. So sind Bußgelder bis zu 300.000 Euro im Datenschutzgesetz vorgesehen. Nach der DSGVO sind sogar Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent der gesamten Einnahmen möglich. Auch der Mittelstand sollte daher einen besonderen Augenmerk auf die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz legen.

Gerne unterstützen und beraten wir Sie zum Datenschutz in Ihrem Unternehmen! 

Handels es sich um einen vorsätzlichen Datenschutzverstoß, kann der betroffenen Person sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren drohen.

Noch Fragen?

Schon gewusst? Die Kanzlei Schumacher steht Ihnen mit kompetenter Steuerberatung und Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in Essen zur Seite.

Bei weiteren Fragen zum Thema Datenschutzrecht stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter  vornehmen.

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