IT-Recht 2023: Cookie-Banner von Focusonline rechtswidrig

8. Oktober 2023
Geschrieben von: Henrik Noszka

So gut wie jede Website fordert beim erstmaligen Besuch auf, dass der Nutzer darein einwilligt, dass bei Benutzung der Website diese Cookies speichert. Dabei geht jede Website ihren eigenen Weg hinsichtlich der Ausgestaltung des Banners, das beim Besuch angezeigt wird. Welche Anforderungen an solche zu stellen sind, wird nun vermehrt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Das Landgericht München I stellte nun derartige Anforderungen auf.

Was sind Cookies?

Cookies sind Textdateien, die der Anbieter einer Internetseite auf dem Computer des Benutzers speichert und beim erneuten Aufrufen der Webseite wieder abrufen kann, um die Navigation im Internet oder Transaktionen zu erleichtern oder Informationen über das Nutzerverhalten abzurufen. Ohne Cookies funktionieren viele Websites nur eingeschränkt oder deutlich langsamer, weil Rechenschritte nicht "zwischengespeichert" sind. Sie können demnach "technisch notwendig" sein, um die Benutzung einer Website zu rechtfertigen. 

Cookies dienen aber auch vor allem Unternehmen, um Such-, Kauf- oder schlicht das Internetverhalten von Nutzer*innen nachzuvollziehen und darauf basierend betriebliche Entscheidungen zu treffen (sogenanntes Tracking). Häufig werden Cookies auch an dritte Unternehmen weitergegeben, also nicht die Betreiber der Website selbst werten dann Daten aus, sondern ein anderes Unternehmen. Wegen ihres wirtschaftlichen Potentials sind Cookies bei Website-Betreibern äußerst beliebt.

Hinweis: Cookies werden en masse gespeichert - daher bietet es sich an, in regelmäßigen Abständen den Computer zu "reinigen".

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Der Sachverhalt

Der Entscheidung lag das Cookie-Banner von Focus-online zugrunde. Dieses kann hier im Detail wegen seiner Größe und Umfangs nicht abgebildet werden. Es findet sich aber in der Gerichtsentscheidung. Das Banner umfasst mehrer "Layer" mit jeweils über 100 verschiedenen Cookies. Einige Cookies werden allerdings schon vor Auswahl einer Option in dem Banner auf dem jeweiligen Zugriffsrechner gespeichert. Darunter befinden sich auch derartige Cookies, die die domainübergreifenen Nachverfolgung des jeweiligen Nutzers zu Werbezwecken erlauben. 

Unter anderem gegen die Praxis klagt ein Verbraucherschutzverein. 

LG München I: Cookie-Banner ist rechtswidrig

Das Landgericht München I kam zum Ergebnis, dass diese Praxis gegen § 25 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz ("TTDSG") verstoße. Die Vorschrift regelt, wann Cookies auf den Computern der Verbraucher gespeichert beziehungsweise wann auf schon gespeicherte Cookies zugegriffen werden darf:

§ 25 TTDSG Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen

(1) Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat. [...]

Es ist danach eine vorherige wirksame Einwilligung erforderlich. Diese sei erst nach erstmaliger Speicherung eingeholt worden. Entsprechend sei das Vorgehen von Focus-online rechtswidrig. 

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Anforderungen an Cookie-Banner

§ 25 TTDSG klärt auch die Anforderungen, die an die Einwilligung gestellt werden müssen. Denn durch den Zugriff auf Browserdaten und das Suchverhalten von Verbraucher*innen, greift das Unternehmen regelmäßig auf personenbezogene Daten zu. Daher ordnet § 25 Abs. 1 Satz 2 TTDSG an, dass die Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO") Anwendung finden soll. Die Anforderungen an die Einwilligung richtet sich damit nach § 7 und § 8 DSGVO. Zu beachten sind danach unter anderem die folgenden Punkte:

  • Das Ersuchen zu der Einwilligung muss in verständlicher und leicht zugänglicher Form verfasst sein. 
  • Auf die Möglichkeit, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, muss ausdrücklich hingewiesen worden sein.

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Fazit

Cookie-Banner sind oft überkomplex gestaltet und überfordern auf den ersten Blick - wichtig ist, im Blick zu behalten, dass Einwilligung in Tracking-Cookies jederzeit widerrufen werden kann. Außerdem ist zu beachten, dass vermutlich viele Websites fehlerhafte Einwilligungspraktiken verfolgen.

Bei weiteren Fragen zum Thema IT- und Datenschutzrecht stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.

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