Insolvenzrecht 2024: Was ist Insolvenzgeld?

21. März 2024
Geschrieben von: Anna Klopries

Nicht nur während der Corona Pandemie handelte es sich um ein Thema, das immer wieder auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft: Firmeninsolvenzen. Aber welche Auswirkungen hat eine solche Insolvenz auf die Mitarbeitenden des Unternehmens und was ist überhaupt Insolvenzgeld?

Die Insolvenz

Ist ein Unternehmen oder eine Privatperson nicht mehr in der Lage, offene Forderungen zu bedienen, sind sie zahlungsunfähig. In diesen Fällen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anmeldung von Insolvenz und zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Unterbleibt die Anmeldung oder ist sie unrichtig innerhalb einer drei bzw. sechs wöchigen Frist machen sich die meldepflichtigen Personen strafbar. Dabei wird Insolvenzverschleppung hart bestraft: Bei Vorsatz mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe.

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Nicht selten betrifft eine solche Insolvenz neben dem Unternehmen selbst auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Gehalt nicht mehr bezahlt werden kann. 

Agentur für Arbeit

Kann das Unternehmen die Gehälter nicht mehr auszahlen, springt hier für die Agentur für Arbeit ein. Diese übernimmt dann die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung.

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Darüber Hinaus erhalten Mitarbeitende ein sogenanntes Insolvenzgeld ausgezahlt.

Das Insolvenzgeld

beim Insolvenzgeld handelt es sich um eine sogenannte Entgeltersatzleistung. Das Insolvenzgeld soll insofern das ausbleibende Gehalt ersetzen.

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In der Regel entspricht das Insolvenzgeld dabei dem üblichen Netto Gehalt. Etwas anderes kann lediglich bei sehr hohen Gehältern gelten.

Steuerliche Behandlung von Insolvenzgeld

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Beim Insolvenzgeld handelt es sich zunächst um eine steuerfreie Leistung. Jedoch unterliegt auch dieses dem Progressionsvorbehalt, so dass es sich letztendlich auf den persönlichen Steuersatz auswirkt. 

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Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

Wie bereits dargestellt, handelt es sich beim Insolvenzgeld um eine Lohnersatzleistung.

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Beziehen Arbeitnehmende solche Ersatzleistungen, sind sie verpflichtet, für das entsprechende Steuerjahr eine Steuererklärung abzugeben. Es handelt sich insofern um einen Fall der Pflichtveranlagung.

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