Die Besetzung Palästinischer Gebiete durch Israel ist völkerrechtswidrig. So befand es der Internationale Gerichtshof IGH am 19. Juli. Was sind die Gründe dafür und warum war es bisher nicht völkerrechtswidrig?
Unter einer Annexion wird im internationalen Völkerrecht eine rechtswidrige Eingliederung eines fremden Staatsgebietes in den eigenen Staat ohne Zustimmung des betroffenen Staates verstanden. Wann kann jedoch von einer Eingliederung ausgegangen werden?
Im Bezug auf Israel setzte sich der IGH nun auseinander. Das Urteil lautet: Mit dem Siedlungsbau in den Palästinensischen Gebieten betreibt Israel faktisch eine Annexion. Entscheidend ist laut IGH die Dauer, in der sich auf reinlichem Gebiet aufgehalten wird.
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1967 kam es zum Sechs-Tages-Krieg, indem Israel vom Syrien, von Ägypten, Jordanien überfallen wurde. Israel gewann den Krieg und besetzte in Folge dessen unter Anderem die Gebiete Gaza, das Westjordanland und Ost-Jerusalem. Alles drei sind Regionen, die Palästina für sich beansprucht. Das die Existenz eines Staates Palästina erkennen indes weder Deutschland, noch Amerika oder der Großteil des Restes der Westlichen Welt an.
Aus Gaza zog sich Israel 2005 zurück - in den übrigen Gebieten verharrt es bis heute. In Ost-Jerusalem und vor allem im Westjordanland erschließt Israel dabei immer neue Gegenden und macht sie zugänglich für die Israelische Bevölkerung. Dort kommt es etwa zum Bau von Siedlungen für die eigene Bevölkerung. Des Weiteren gelten für die Israelischen Bürger in den besetzten Gebieten andere Gesetze als für die Palästinenser.
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Der IGH sieht in diesem Vorgehen eine schleichende Annexion. Israel verstoße nicht nur gegen das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser, sondern auch gegen das Gewaltverbot und Art. 3 der Rassendiskriminierungskonvention. Dieser verbietet rassische Segregation und Apartheid.
Auch sei eine Besetzung - auch wenn sie 1967 gerechtfertigt gewesen sein mag - stets vorübergehender Natur. Israel hingegen wolle augenscheinlich eine „dauerhafte Besatzung“ - mit anderen Worten eine Annexion.
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Nein! Jedenfalls nicht zwingend. Zwingend sind laut internationalem Völkerrecht etwa das Verbot von Sklaverei, eines Völkermordes oder eines Angriffskrieges. An Urteile wie dieses sollen sich die Betroffenen zwar halten, Israel entzieht sich dieser Verpflichtung jedoch nach Möglichkeit. Im Jahr 2004 etwa befand der IGH etwa den Bau einer Mauer an Israels Grenze als völkerrechtswidrig, die Israel im Westjordanland gebaut hatte. Israel richtete sich nicht nach diesem Befund und beließ es bei der Mauer. Es ist abzuwarten, wie Israel mit dem Urteil umgeht. Ein umgehender Rückzug aus den Gebieten erscheint äußerst unwahrscheinlich.