Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Geschrieben von: Kira Dahlmann

Bereits in einem unserer vorangegangenen Beiträge erhielten Sie einen Überblick über wichtige Aspekte, die bei der Wahl der Rechtsform für ihre Unternehmensgründung berücksichtigt werden sollten. Heute möchten wir Ihnen als Teil unserer Beitragsreihe für StartUps die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vorstellen.

Die GmbH

Schon gewusst? Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung

Bei der GmbH handelt es sich um eine rechtsfähige Kapitalgesellschaft. Anders als ihr Name nahelegt, kann eine GmbH sowohl alleine als auch von mehreren Gesellschaftern gemeinsam gegründet werden.

§ 13 GmbHG
(1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.
(2) Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen.
(3) Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs.

Gründung

Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren Schritten. Ab dem Entschluss zur Gründung einer GmbH spricht man von der sogenannten Vorgründungsgesellschaft. Diese wird durch Abschluss eines notariellen Gesellschaftsvertrages zur Vorgesellschaft.

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Mindestkapital

Für die Gründung der GmbH ist ein Mindestkapital von 25.000€ vorgeschrieben. Dieses muss mindestens zur Hälfte auf das Geschäftskonto als Einlage einbezahlt werden oder als Sacheinlage erbracht werden. Die verbleibenden 12.500€ können auch zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden.

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Sind die Einlagen geleistet, kann die Vorgesellschaft durch den Notar ins Handelsregister eingetragen werden und wird so zur GmbH. Als Vorgesellschaft ist stets der Zusatz i.G. (in Gründung) anzugeben.

Vermögenszuordnung und Haftung

Für die Haftung maßgeblich ist das sogenannte Trennungsprinzip. Demnach beschränkt sich die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften nach Aufbringung des Mindestkapitals nicht mehr mit ihrem Privatvermögen.

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Geschäftsführung und Vertretung

Im Innenverhältnis der GmbH werden die die Unternehmensführung betreffenden Entscheidungen durch die Gesellschafterversammlung getroffen. Nach außen vertreten wird die Gesellschaft dann durch ihre Geschäftsführer.

Wer Geschäftsführer ist, legt der Gesellschaftsvertrages oder ein gesonderter Geschäftsführervertrages fest. Auch Nichtgesellschafter können so als Geschäftsführer angestellt werden.

Buchführung

Die GmbH ist zur doppelten Buchführung mit Bilanzierung, Gewinn- und Verlustrechnung und Jahresabschluss verpflichtet. Der Jahresabschluss muss publiziert werden.
Je nach Größe des Unternehmens ist der Jahresabschluss um Anhang und Lagebericht zu ergänzen und ggf. durch einen Wirtschaftsprüfer zu überprüfen.

Steuerliche Behandlung

Für die steuerrechtliche Behandlung ist bei der GmbH zwischen ihren unterschiedlichen Ebenen zu unterscheiden.
Zunächst ist der Gewinn der Gesellschaft als solcher mit Körperschafts- und Gewerbesteuer zu versteuern. Daneben können ggf. Umsatz- sowie Lohnsteuer anfallen.

Die einzelnen Gesellschafter müssen Kapitalertragsteuer auf die an sie ausgeschütteten Gewinnanteile abführen.
Der bestellte Geschäftsführer führt von seinem Geschäftsführergehalt die persönliche Einkommensteuer ab. Das Geschäftsführergehalt kann von der Gesellschaft als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Fazit

Ob sich die GmbH als Rechtsform auch für Ihr Unternehmen eignet, ist abhängig von einer Vielzahl individueller Faktoren und sollte stets im Einzelfall geprüft werden.  Durch die Haftungsbeschränkung ist die GmbH auch für Investoren geeignet und kann als Ein-Personen-GmbH auch allein gegründet werden. Jedoch sind Buchhaltung und Gründung verhältnismäßig komplex.

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