Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Namensrechts erarbeitet und vorgelegt. Das alte Namensrecht sei im internationalen Vergleich zu restriktiv. Die Neuerungen im Überblick!
Die größte vorgeschlagene Änderung ist, dass echte Doppelnamen für Kinder und Eheleute eingeführt werden. Der bisheriger Status ist, dass Eheleute sich auf einen gemeinsamen Hauptnamen, den Familiennamen, einigen müssen. Kriegen die Eheleute Kinder, tragen sie den Familiennamen als Nachnamen. Dasselbe gilt für unverheiratete Väter und Mütter. Sie müssen sich auf einen gemeinsamen Namen einigen. Doppelnamen sind in beiden Konstellationen gegenwärtig nicht gestattet.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass sowohl als Familienname als auch als Kindernachnamen ein Doppelname geführt werden kann. Eltern, die keinen Ehenamen führen, sollen ihren Kindern einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen erteilen können.
Sofern die Namenstradition es zulässt, können Familiennamen oder Nachnamen geschlechtsspezifisch angepasst werden. Dies sähen etwa slawische Namenstraditionen vor.
Vereinfacht werden soll laut Gesetzesentwurf auch die Möglichkeit, den Namen zu ändern, wenn sich etwa die Eltern scheiden lassen. Gegenwärtig ist das Kind weiterhin an den Ehenamen gebunden, der kraft Gesetzes sein Geburtsname geworden ist. Änderungen sind schwierig. Dasselbe gilt für Kinder, die infolge der Eheschließung
eines Elternteils mit einem Stiefelternteil im Wege der Einbenennung einen neuen Geburtsnamen erhalten haben. Im Falle einer Scheidung können sie den Namen nicht wieder ablegen.
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Schumacher | Rechtsanwälte · Notare · Steuerberater
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