Geld von Bank bei illegalem Online-Glücksspiel?

Geschrieben von: Henrik Noszka

Vor einigen Wochen haben wir uns schon mit der Frage beschäftigt, ob Geld von einem Online-Casino zurückgefordert werden kann, wenn illegales Online-Glücksspiel betrieben wurde (hier). Bis zum Bundesgerichtshof wurde eine ähnliche Frage getragen, allerdings aus einem anderen Blickwinkel: Erhält ein Spieler Geld von seiner Bank zurück, wenn er mit seiner Kreditkarte in einem illegalen Online-Casino bezahlt?

Der Sachverhalt

Der Kläger verlangt von seiner Bank 3.460 Euro zurück, die er über seine Kreditkarte als Zahlungen an im Ausland sitzende Glücksspielunternehmen autorisierte. Er beruft sich dabei darauf, dass die Verträge mit den Glückspielbetreibern nichtig seien. Daher sei auch die Autorisierung fehlerhaft, weil die Bank bei dem illegalen Online-Glücksspiel "mitgewirkt" habe.

Schon gewusst? Steuerklassen in Deutschland

Online Glücksspiel bis zum 1.07.2021 illegal

Der alte Glücksspielstaatsvertrag sah ein umfassendes Verbot für online Glücksspiel vor. Damit agierten fast alle Online-Kasinos und ähnliche Betreiber in der oder am Rande der Illegalität. Der neue Glückspielsstaatsvertrag vom 1.07.2021 sieht zwar Anpassungen dazu vor und legalisiert unter strengen Voraussetzungen einige Formen des Online-Glücksspiels (hier gehen wir kurz darauf ein). Dies ändert aber nichts an der Illegalität, die bis zum 1.07.2021 galt. Rechtlich hatte dies als Konsequenz, dass die Verträge, die Spieler mit Online-Kasinos abschlossen, nichtig waren, weil sie gegen ein gesetzliches Verbot verstießen (§ 4 Glücksspielstaatsvertrag alte Fassung). Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, sind nach § 134 Bürgerliches Gesetzbuch ("BGB") nichtig:

§ 134 BGB Gesetzliches Verbot

Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

§ 4 Glücksspielsstatsvertrag alte Fassung Allgemeine Bestimmungen

(1) Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.

(2) [...]

Schon gewusst? Nicht mehr als die ortsübliche Miete!

Keine Autorisierung - "Geld zurück"

§ 675u BGB gibt vor, dass im Falle einer fehlenden Autorisierung durch die Bank, diese etwaig geleistete Zahlungen ersetzen muss (beispielsweise muss eine versehentlich veranlasste Zahlung oder eine Zahlung wegen eines Diebstahls ersetzt werden):

§ 675u BGB Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge

Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegen diesen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Er ist verpflichtet, dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem dem Zahlungsdienstleister angezeigt wurde, dass der Zahlungsvorgang nicht autorisiert ist, oder er auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. [...]

Schon gewusst? Haftung der Bank bei verlorener EC Karte

BGH: Bank ist nicht Normadressat

Der Bundesgerichtshof schloss sich der Rechtsauffassung der Vorinstanz (Landgericht Berlin) an, dass das gesetzliche Verbot gemäß § 4 Glücksspielstaatsvertrag alte Fassung nicht auch Autorisierungen im Sinne von § 675u BGB erfasse. Denn "der Zahlungsdienstnutzer, der durch seine Autorisierung die Zahlungen zwar bewirkt, hieran aber nicht mitwirkt, ist [...] nicht Normadressat." Zwar habe der Zahlungsdienstleister, also die Bank, eine Pflicht, nicht an solchen Zahlungen mitzuwirken. Diese ist aber öffentlich-rechtlicher Natur und erfasse nicht die Autorisierung. 

Verurteilt – was nun?

Ansprüche gegen Online-Casino

Ansprüche bestehen aber grundsätzlich gegenüber dem Online-Casino. Für Glücksspieler wäre es aber einfacher gewesen, sich direkt an die Bank zu halten, da Ansprüche gegen im Ausland sitzende Online-Casinos häufig nur schwer durchsetzbar sind. 

Schon gewusst? Mindestlohn auch für Praktikanten!

Fazit

Das illegale Online-Glücksspiels wird Gerichte noch umfassend beschäftigen. Nun ist vorerst geklärt, dass sich die Spieler nicht an die Banken halten können. Sie müssen weiterhin (komplizierte) Verfahren gegenüber häufig im EU-Ausland sitzenden anstreben.

Noch Fragen?

Wann brauche ich einen Anwalt?

Bei weiteren Fragen zum Thema Glücksspielrecht oder IT-Recht, stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.

Ihre Kanzlei Schumacher & Partner
Rechtsanwälte für IT- und Datenschutzrecht in Essen

Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da!
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.
Bürozeiten: Mo - Do: 08:00 – 17:00 Uhr, Fr: 08:00 – 15:00 Uhr
chevron-down linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram