Für Garderobe keine Haftung - Jura Mythen

Geschrieben von: Kristina Grohs

Nicht umsonst ist das Jura-Studium lang und schwierig.

Zahlreiche Rechtsfragen treten täglich auf und nur in wenigen Fällen lässt sich direkt eine klare Antwort darauf finden. Umso verständlicher ist es, dass Nicht-Juristen sich im Paragraphen-Dschungel schnell verloren fühlen. Dies hat aber gleichzeitig zur Folge, dass sich unzählige Mythen in Sachen Recht entwickelt haben. 

So warnen viele Schilder in Restaurants oder Theatern: "Für Garderobe keine Haftung". Aber kann der Inhaber damit tatsächlich einen Haftungsausschluss begründen? Wir klären diesen Jura-Mythos auf!

Pauschaler Haftungsausschluss oft nicht zulässig

Bei Hinweisschildern, die die Garderobenhaftung ausschließen, handelt es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) gemäß § 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ein solcher pauschaler Haftungsausschluss ist oft aber nicht zulässig.

Denn dadurch wäre zum Beispiel auch dann die Haftung ausgeschlossen, wenn der Inhaber oder seine Angestellten die Kleidungsstücke vorsätzlich beschädigen würden. Solche Bedingungen sind aber gemäß § 309 BGB unwirksam!

Wie so oft: Frage des Einzelfalls

Ob der Restaurantbetreiber für Schäden an der Garderobe und Verluste haftbar gemacht werden kann, hängt von der jeweiligen Situation ab.

Beispiel:

Befindet sich die Kleidung in Sichtweite des Gastes und hat er sie womöglich selbst dort aufgehängt, so liegt die Garderobenhaftung tatsächlich nicht bei dem Betreiber. Das Schild "Für Garderobe keine Haftung" weist dann lediglich auf diese Tatsache hin - denn auch ohne das Schild müsste der Gastwirt nicht haften!

Sonderfall: zentrale Garderobe

Anders ist die Lage, wenn Kleidungsstücke an einer zentralen Garderobe abgegeben werden und möglicherweise sogar dafür bezahlt wird. Diese Variante kommt in der Regel im Theater vor, aber auch in der Gastronomie ist eine solche Ausgestaltung möglich.

In diesem Fall schließt der Gast mit dem Betreiber einen Verwahrungsvertrag. Dann kann der Betreiber auch mit einem Schild mit der Aufschrift "Für Garderobe keine Haftung" seine Haftung nicht pauschal ausschließen. Denn der Gast ist hier nicht in der Lage, selbst auf seine Garderobe zu achten.

Beachte:

Neben den Kleidern selbst sind in der Regel auch darin befindliche Dinge wie etwa Schlüssel von der Garderobenhaftung eingeschlossen.

Auch wenn die Garderobe nicht bewacht, aber auch nicht vom Gast einsehbar ist, muss der Betreiber bei einem Verlust haften!

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