EuGH: Mutterschaftsurlaub auch für Väter?

Geschrieben von: Kira Dahlmann

Immer wieder haben sich Gerichte mit diskriminierenden Regelungen zu befassen. So hatten jüngst die Richter des EuGHs zu entscheiden, ob Väter durch eine Regelung, die einen „Mutterschaftsurlaub“ nach der Geburt vorsieht, unzulässig benachteiligt werden.

Der Sachverhalt

Der Entscheidung lag ein französischer Tarifvertrag zugrunde. Dieser sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen mit Kindern zusätzlicher Urlaub zu steht.

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Diesen Urlaub wollte nun auch ein Vater für sich in Anspruch nehmen. Als ihm dies verweigert wurde, klagte die zuständige Gewerkschaft. Dabei beriefen sie sich insbesondere auf eine scheinbar unzulässige Ungleichbehandlung von Männern und Frauen.

Die Entscheidung

Dieser Auffassung schlossen sich die Luxemburger Richter jedoch nicht an. So bestätigten sie zwar die Ungleichbehandlung, jedoch sei diese ausnahmsweise mit der Gleichbehandlungsrichtlinie vereinbar und somit zulässig.

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Hierfür spreche insbesondere, dass der zusätzliche Urlaub dem Schutz der Mutter mit Blick auf die Folgen der Schwangerschaft und Entbindung diene. Auch solle durch die zusätzliche Zeit die besondere Bindung mit dem Kind gefestigt werden.

Das deutsche AGG

In Deutschland ist der Schutz vor Diskriminierungen insbesondere im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankert. Ziel ist es dabei, Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern. Abgesichert wird das durch Entschädigungsansprüche des Diskriminierten. Vorgesehen sind Entschädigungssummen von bis zu drei Gehältern.

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Fazit

Die aktuelle Entscheidung des EuGHs zeigt, dass auch Ungleichbehandlungen im Einzelfall zulässig sein können. Jedoch gilt es stets den Einzelfall zu betrachten.

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