Entschädigung bei Leasing-Fahrzeugen - Versicherungsrecht 2021

Geschrieben von: Henrik Noszka

Wird ein geleastes Auto gestohlen, steht die Neupreis-Entschädigung aus einer Vollkaskoversicherung dem Kunden und nicht der Leasingfirma zu - so der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 09.09.2020.

Der Sachverhalt

In dem Fall hatte die Kundin einer Leasingfirma vertragsgemäß eine Vollkaskoversicherung für das geleaste Auto abgeschlossen. Und zwar aus freien Stücken zum Neuwert. Dies entsprach etwa 70.000 Euro.

Das Auto wurde jedoch gestohlen. Nach dem Diebstahl erstattete die Versicherung der BMW Bank als Leasinggeber den Ablösewert. Das ist der Betrag, der zur vollen Amortisation des Finanzierungsaufwands einschließlich des kalkulierten Gewinns notwendig ist. Der Ablösewert betrug im Streitfall rund 50.000 Euro.

Die Kundin forderte die übrigen 20.000 Euro. Aber die Bank stellte sich quer und gab bei der Versicherung die Zahlung nicht frei. Zu Unrecht - so nun die Richter aus Karlsruhe.

Schon gewusst? Steuerbegünstigungen für E-Autos!

Fall nicht ganz unumstritten

Bislang war umstritten, wem eine, den Wiederbeschaffungs- und Ablösewert übersteigende Neuwertspitze einer Versicherungsleistung zusteht, wenn ein Leasing-Fahrzeug geklaut wird. Einige Experten meinten, dass allein die Leasingfirma als Eigentümer des Autos darauf Anspruch habe. Dies gelte selbst dann, wenn sie dadurch Gewinn mache. Dieser Meinung hatte sich auch das Oberlandesgericht München angeschlossen, welches die Klage abwies.  

Schon gewusst? Krank zur Arbeit – kein Versicherungsschutz?

Kein "Übererlös" für den Leasinggeber

Der BGH meint jedoch: Das Geld steht dem Leasingnehmer zu. Alles andere wäre unbillig, so die Richter.

Denn ein Autokäufer schließt eine Neuwert-Versicherung ab, um sich bei Verlust einen gleichwertigen Neuwagen anschaffen zu können und nicht auf einen Gebrauchten ausweichen zu müssen. Beim Leasing ist die Interessenlage vergleichbar: Der Kunde kann das Geld einsetzen, um zu vergleichbaren Konditionen einen anderen Neuwagen zu leasen. Der Leasinggeber nutzt demgegenüber die Autos nicht selbst, sondern finanziert sie nur. Daher würde der Leasinggeber das Geld von der Versicherung als reinen "Übererlös" vereinnahmen. Dies ist jedoch laut BGH nicht mit dem Gerechtigkeitsgedanken zu vereinbaren. 

Schon gewusst? Wer haftet bei einem Verkehrsunfall?

Leasingnehmer-freundliche Rechtsprechung

In einem anderen Urteil entschied der BGH zudem Folgendes: 

Kassiert die Leasingfirma wegen eines Unfalls während der Laufzeit Geld von der Versicherung, darf sie dem Leasingnehmer dieses nicht vorenthalten. Die Summe muss zumindest bei der Abrechnung am Ende berücksichtigt werden. Zwar liegt das Risiko für den Wertverlust grundsätzlich beim Kunden, wenn mit der Leasingfirma ein Restwert des Pkw am Ende der Leasingzeit vereinbart wird, der tatsächliche Wert des Autos am Ende jedoch darunter bleibt. 

Schon gewusst? Kein Versicherungsschutz bei Vereinstätigkeit!

Versicherungsleistung steht Leasingnehmer zu

Erhält der Leasinggeber aber von der Versicherung Geld für die Wertminderung des Pkw, muss dieses grundsätzlich dem Leasingnehmer zugutekommen. Fließt das Geld nicht in die Reparatur des Autos, mindert es zum Vertragsende zumindest den Restwert-Anspruch, so die Richter. 

Schon gewusst? Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater in Bredeney sind auch verkehrsgünstig aus Rüttenscheid, Kettwig oder Werden zu erreichen!

Bei weiteren Fragen zum Thema Leasing und Versicherungsrecht, stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.

Ihre Kanzlei Schumacher & Partner
Rechtsanwälte für Versicherungsrecht in Essen

Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da!
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.
Bürozeiten: Mo - Do: 08:00 – 17:00 Uhr, Fr: 08:00 – 15:00 Uhr
chevron-down linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram