Doppeltes Widerrufsrecht bei automatischer Vertragsverlängerung?

Geschrieben von: Henrik Noszka

Online-Lernangebote nehmen stetig zu. Insbesondere Nachhilfe-Angebote im Abonnementen-Format. Schließen Verbraucherinnen online derartige Verträge ab, haben sie in den meisten Fällen bis zu vierzehn Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Der Europäische Gerichtshof widmete sich der Frage, ob dies "doppelt" gilt, wenn sich ein Online-Abbo automatisch nach einer bestimmten Frist verlängert (Az.: C-565/22).

Das Widerrufsrecht

2011 haben das europäische Parlament und der Rat entschieden, dass Verbraucherrechte bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträge gestärkt werden. Die wesentlichste Funktion, die dieses Gesetzespaket mit sich brachte, ist das Widerrufsrecht. Grundsätzlich vierzehn Tage ab Vertragsschluss oder Erhalt der Ware hat der Verbauchende die Möglichkeit, den Vertrag zu wiederrufen. Einige Ausnahmen existieren jedoch. Sie sind in § 312 Bürgerliches Gesetzbuch ("BGB") aufgeführt Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge für:

  • Handgefertigte individualisierte Waren.
  • Schnell verderbliche Waren.
  • Aufgrund von Hygeniebestimmungen versiegelte Waren. 

Insgesamt behandelt der Europäische Gerichtshof die Ausnahmen aber restriktiv. Entsprechend urteile der Bundesgerichtshof, dass etwa eine Matratze kein versiegelter Hygenieartikel ist.

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Automatische Verlängerung nach 30 tägigen Probe-Abo

Die online Lernplattform "Sofatutor" bietet Schülerinnen ein 30 tägiges Probe-Abo an. Innerhalb dieses Zeitraums kann das Abo kostenfrei gekündigt werden. Nach Ablauf der 30 Tage verlängert sich das Abo in ein kostenpflichtiges. Darüber informiert Sofatutor auch vor dem Vertragsschluss.

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Vorgehen ist rechtswidrig?

Der Verein für Konsumenteninformationen aus Österreich hält dieses Vorgehen für rechtwidrig. Jedenfalls müsste ein neues Widerrufsrecht nach Ablauf der 30 Tage beginnen. Der Verein klagte.

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Kein "doppeltes" Widerrufsrecht

Der Europäische Gerichtshof, dem die Frage schlussendlich vorgelegt wurde, verneinte die Auffassung des Vereins für Konsumenteninformationen. Das 30 tägige Widerrufsrecht wahre die Rechte der Verbraucherinnen; vor allem weil es sogar doppelt so lang ist wie das "normale" Widerrufsrecht von vierzehn Tagen.

Hinweis: Schwieriger ist es natürlich noch, wenn Minderjährige das Abo abschließen. Dafür brauchen sie entweder die Einwilligung oder (nachträgliche) Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten. Andernfalls ist der Vertrag unwirksam, jedoch könnten Schadensersatzforderungen gegenüber der Eltern bestehen.

Aber: Erneutes Widerrufsrecht bei falschen Informationen

Hätte jedoch Sofatutor nicht klar und verständlich darüber aufgeklärt, dass sich das kostenfreie Abo automatisch verlängert, stünde nach der Umwandlung ein erneutes Widerrufsrecht zu.

Hinweis: Bei besonders schlechter Belehrung über die Geltung des Widerrufsrecht an sich verlängert sich dieses um ein Jahr.

Fazit

Das Widerrufsrecht ist in der Regel ein starker Begleiter von Verbraucherinnen. Allerdings hat es hier eine Einschränkung erfahren; jedenfalls wenn der Unternehmer ausreichend informiert.

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