Bereits in einem unserer vorangegangenen Beiträge informierten wir Sie über die einfache Buchführung. Heute möchten wir Ihnen hier als neuen Teil unserer Beitragsreihe für StartUps die doppelte Buchführung vorstellen.
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen zur Buchführung verpflichtet, wobei die Buchhaltungsmethode frei gewählt werden kann. Bereits in einem unserer vorangegangenen Beiträge informierten wir Sie über die Anforderungen an eine ordnungsgemäßen Buchführung.
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Die Art der Buchführung ist gesetzlich vorgeschrieben und abhängig von der Größe und Rechtsform des Unternehmens. Dabei ist zwischen der einfachen und der doppelten Buchführung zu unterscheiden.
Doppelte Buchführung meint die Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Buchung auf mindestens zwei Konten. Diese Art der Buchführung ist vorgeschrieben für die Rechtsformen OHG und KG sowie alle Formen der Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH, UG und AG.
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Darüber hinaus ist die doppelte Buchführung unabhängig von der Rechtsform für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 600.000€ oder einem Jahresgewinn ab 60.000€ in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren vorgeschrieben.
Im Gegensatz zur einfachen Buchführung ist die doppelte Buchführung bedeutend komplexer, da an jedem Geschäftsvorgang mehrere Konten beteiligt sind.
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Bei der doppelten Buchführung sind alle Geschäftsvorfälle direkt auf dem entsprechenden Konto zu vermerken – man spricht insoweit von verbuchen. Dabei sind von jeder Buchung mindestens ein Konto (Soll) und ein Gegenkonto (Haben) betroffen, die gebuchten Werte sind stets identisch.
Beispiel:
Frau Maier betreibt einen Getränkehandel. Verkauft sie eine Flasche Wein für 10€, ist dieser Betrag mit -10€ auf dem Vorratskonto sowie mit +10€ auf Konto für Bareinnahmen zu verbuchen.
Darüber hinaus ist zwischen Aktiva und Passiva zu unterscheiden.
Auf der Aktivseite stehen die Vermögenswerte entsprechend ihren Verwendungen als Anlage- oder Umlaufvermögen, z.B. Waren, Maschinen oder noch nicht bezahlte Rechnungen.
Auf der Passivseite sind die Vermögensherkünfte vermerkt, z.B. als Eigenkapital oder Schulden. Die Summe beider Seiten muss sich dabei stets entsprechen.
Beispiel:
Eine GmbH besitzt eine Immobilie im Wert von 100.000€, die zur Hälfte durch Eigenkapital und zur Hälfte durch eine Bank finanziert ist.
Auf Aktivseite ist die Immobilie als Teil des Anlagevermögens mit 100.000€ aufzuführen.
Auf Passivseite ist sie mit 50.000€ als Eigen- sowie mit 50.000€ als Fremdkapital anzugeben.
Am Ende des Geschäftsjahres werden die Konten abgeschlossen. Dabei sind die Bestandkonten (Aktiva und Passiva), im Rahmen der Bilanz gegenüberzustellen.
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Die Bilanz des Unternehmens ist sowohl am Anfang als auch am Ende des Geschäftsjahres zu erstellen und gibt einen Überblick über die Vermögenslage des Unternehmens. Dabei gilt, dass die Anfangsbestände des neuen Jahres den Schlussbeständen des Vorjahres entsprechen.
Neben der Bilanz ist auch eine Gewinn-und-Verlustrechnung zu erstellen. Im Rahmen der GuV werden die Erträge und Aufwendungen des Unternehmens gegenübergestellt. Der sich so ergebende Betrag ist der Gewinn bzw. Verlust des Unternehmens.
Beispiel:
Der Getränkehandel von Frau Maier hat im Jahr 2018 Einnahmen i.H.v. 100.000€ erzielt. Dafür hat Frau Maier 20.000€ Lohnkosten sowie Material im Wert von 50.000€ aufgewandt.
Bei Kontoabschluss ergibt sich ein Gewinn von 30.000€.
Im Unterschied zur einfachen Buchführung ermöglicht die doppelte Buchführung eine genauere Erfassung des Unternehmenserfolgs. Jedoch ist die Erfassung der Geschäftsvorgänge im Rahmen der doppelten Buchführung um ein vielfaches komplexer und komplizierter. Auch hier darf keinesfalls auf eine vollständige, systematische und überprüfbare Ablage der entsprechenden Belege verzichtet werden.
Schon gewusst? Die Kanzlei Schumacher steht Ihnen mit kompetenter Steuerberatung und Rechtsanwälten in Essen zur Seite.
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