Den meisten Versicherten ist bei Krankheit der „Gelbe Schein“ seit vielen Jahren ein Begriff. Ab 2021 soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nur noch digital von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen übermittelt werden. Den Grundstein hierzu hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gelegt, welches am am 12.4.2019 vom Bundesrat gebilligt worden ist. Das Dritte Gesetz zur Bürokratieentlastung vom 22.11.2019 bereitet nun der digitalen AU endgültig den Weg.
Aktuell wird die AU in der Arztpraxis ausgedruckt. Drei Durchschläge werden dem Versicherten mitgegeben, sobald er die Arztpraxis verlässt. Der Versicherte muss dann
Ein weiterer Durchschlag verbleibt als Nachweis in der Arztpraxis.
Die digitale AU soll die Kommunikation zwischen Arzt, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Krankenkasse vereinfachen und Bürokratie einsparen. Auch der Arbeitnehmer wird entlastet. Bei Erkrankungen, die vermutlich länger als drei Tage anhalten werden, ist die ärztliche AU gem. § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) spätestens am darauffolgenden Arbeitstag dem Arbeitgeber vorzulegen. Verstößt der Arbeitnehmer gegen diese Vorlagepflicht, so kann der Arbeitgeber ihn für dieses Fehlverhalten abmahnen. Im Wiederholungsfall kann dann sogar eine verhaltensbedingte, ordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Mit der digitalen AU muss der Arbeitnehmer sich nicht mehr darum kümmern, dass die anderen Stellen seine AU erhalten.
Schon gewusst? Eine AU ist kein Arbeitsverbot.
Künftig soll der Arbeitgeber digital über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informiert werden, ebenso darüber, wann die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ausläuft. Die Krankenversicherung, die ohnehin die Daten durch den Arzt erhält, soll dazu eine elektronische Meldung erstellen, die der Arbeitgeber abrufen kann. Was allerdings (vorerst) bleibt, ist ein gelber Zettel, den der Arbeitnehmer vom Arzt erhält. Die Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ist dann ein gesetzlich vorgesehenes Beweismittel. Zudem hat der Arbeitnehmer weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen.
Schon gewusst? Die Kanzlei Schumacher steht Ihnen mit kompetenter Steuerberatung und Rechtsanwälten in Essen zur Seite.
Die Einführung der digitalen AU verringert den bürokratischen Aufwand, der mit der manuelle Bearbeitung und Übermittlung papiergebunder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zusammenhängt. Zudem kann die elektronische AU Konflikte zur Frage, ob die AU-Bescheinigung rechtzeitig vorlag zukünftig vermeiden.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Arbeitsunfähigkeit oder andere arbeitsrechtliche Fragen haben, wenden Sie sich an unsere Anwälte für Arbeitsrecht und vereinbaren einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne und jederzeit für alle Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an 0201/24030.
Schumacher | Rechtsanwälte · Notare · Steuerberater
Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Essen