Beispiel: Herr Maier gibt an, von Frau Arning geschlagen worden zu sein. Frau Arning ist zuvor noch nie straffällig geworden und bestreitet die Tat. Herr Maier weist keine Verletzungen auf. Es gibt keine weiteren Zeugen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht nicht. Die Staatsanwaltschaft erhebt daher keine Anklage.Dieses besteht im Wesentlichen aus mindestens einem Termin zur mündlichen Verhandlung – der Hauptverhandlung.