Der Strafprozess Teil 12: Von Führungszeugnissen und Vorstrafen

veröffentlicht am in der Kategorie Allgemein Allgemeines Zivilrecht Strafrecht

Wer gegen ein Strafgesetz verstößt, kann strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden. Aber was hat es eigentlich mit Vorstrafen und Führungszeugnissen auf sich und wann werden etwaige Eintragungen gelöscht? Wir klären auf!

Die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland als Herrin des Verfahrens für die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten zuständig. Ehe es zu einem Gerichtsprozess kommt, muss die Staatsanwaltschaft tätig werden.

Schon gewusst? Keine Diskriminierung durch Gendersternchen

Regelmäßig beginnt die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Ziel dieses Verfahrens ist die Aufklärung des Sachverhalts und die abschließende Entscheidung, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt werden soll.

Das Hauptverfahren

Schon gewusst? Keine Vertragsverlängerung im Fitnessstudio

Das Hauptverfahren dient dem Zweck, die in Rede stehende Tat und ihre Umstände bestmöglich aufzuklären. Insoweit spricht man auch vom Prinzip der materiellen Wahrheit. Hierzu kann der Angeklagte zunächst selbst zur Tat aussagen, soweit er sich nicht entscheidet, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen.

Schon gewusst? Mieter tragen Kosten des Kabelanschlusses

Das Verfahren endet dann mit einem Freispruch oder einer Verurteilung, in aller Regel zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

Die Verurteilung

Schon gewusst? Mieterabfindungen können Herstellungskosten sein

Die Verurteilung ist also umgangssprachlich gleichzusetzen mit einer Bestrafung. Dem gleichzusetzen ist auch ein rechtskräftig gewordener Strafbefehl.

Schon gewusst? Profisport ist nicht gemeinnützig

Vorbestraft

Schon gewusst? Arbeitsunfall im Home Office

Der Begriff „vorbestraft“ knüpft im allgemeinen Sprachgebrauch an eine Eintragung im Führungszeugnis an, das dem § 53 Bundeszentralregistergesetz entspricht. Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Dabei ist zwischen dem einfachen und dem erweiterten Führungszeugnis zu unterscheiden.

Einfaches Führungszeugnis

Schon gewusst? Anspruch auf Einsicht in Blitzer-Messdaten

Das einfache Führungszeugnis kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Es enthält alle Verurteilungen ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen ab drei Monaten, nicht aber Jugendstrafen. Wer also lediglich zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt wird, hat keinen Eintrag im einfachen Führungszeugnis zu befürchten.

Erweitertes Führungszeugnis

Schon gewusst? Herausgabe einer Samenspende nach dem Tod des Spenders

Das erweiterte Führungszeugnis ist ein Führungszeugnis für eine berufliche oder ehrenamtliche  Tätigkeit in bestimmten Bereichen, etwa bei der Arbeit mit Minderjährigen von Nöten. Im Unterschied zum einfachen Führungszeugnis sind im erweiterten Führungszeugnis auch Geldstrafen unter 90 Tagessätzen bzw. Freiheitsstrafen von drei Monaten und Jugendstrafen.

Löschung von Einträgen

Schon gewusst? So ermittelt man die ortsübliche Miete

Die gute Nachricht: auch Einträge im Führungszeugnis sind nicht für immer. Wird der Betroffene nicht erneut straffällig, werden Eintragungen nach drei Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt.

Verurteilt – was nun?

Eine Ausnahme hiervon bilden Sexualdelikte, die erst nach zehn Jahren nicht mehr abgebildet werden.

Noch Fragen?

Wann brauche ich einen Anwalt?

Wenn Sie Fragen rund um das Thema haben, wenden Sie sich an unsere Anwälte  oder unsere Steuerberatung und vereinbaren einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne und jederzeit für alle Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an 0201/24030.

Schumacher | Rechtsanwälte · Notare · Steuerberater

Ihre Anwälte für Strafrecht in Essen

Kein Mitglied gefunden!