Bereits in einem unserer letzten Beiträge informierten wir Sie über die Umsetzung der europäischen Whistleblower Richtlinie im deutschen Hinweisgeberschutzgesetz. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung eines Hinweisgebersystems von zentraler Bedeutung. Was Sie hierzu wissen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst!
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Datenschutz meint den Schutz personenbezogener Daten. Hierzu können etwa der Name, das Alter, die Religion oder Adresse einer Person gehören. Diese Informationen möchten viele Betroffene gern privat halten und der Allgemeinheit nicht frei zugänglich machen. Es gilt, diese Angaben bestmöglich vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu schützen.
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Das Datenschutzrecht ist in Deutschland hierzu durch eine Vielzahl von Gesetzen umrissen und geregelt. Zentraler Ausgangspunkt ist dabei die auf Grundlage des europäischen Rechts ergangene Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO"). Sie wird ergänzt durch das Bundesdatenschutzgesetz sowie die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze.
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Neu hinzukommen tut nun auch noch das Hinweisgeberschutzgesetz zum Schutz potentieller Hinweisgeber.
Hinweisgebende Personen im Sinne dieses Gesetzes werden dabei umgangssprachlich häufig auch als Whistleblower bezeichnet. Es handelt sich insoweit um Personen mit sogenanntem Insiderwissen, die ein Fehlverhalten einer Privatperson oder auch eines Unternehmens mit dem Ziel, dieses zu beenden, aufdecken.
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Häufig setzen sich Betroffene hiermit einem nicht unerheblichen eigenen Risiko – etwa durch Schadenersatzforderungen, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder auch eine Strafverfolgung – aus.
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Ein zentrales Element beim Schutz von Whistleblowern ist dabei die Einführung eines Hinweisgebersystems. Verpflichtend sein soll dies jedenfalls ab 2023 für alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sein.
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Grundsätzlich ist dabei zwischen einem internen und einem externen Meldeweg zu unterscheiden.
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Interner Meldeweg meint dabei insbesondere die Einrichtung einer elektronischen Meldemöglichkeit für alle Mitarbeitenden, aber auch externe Personen. Dabei muss die Anonymität des Hinweisgebers zwingend gewahrt werden.
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Daneben müssen Unternehmen ihre Mitarbeitende auf bereits bestehende externe Meldewege leicht zugänglich hinweisen. So muss etwa über die Möglichkeit, sich an Behörden zu wenden, informiert werden.
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Durch die Einführung anonymer Meldewege soll das Risiko für Whistleblower erheblich verringert werden. So sollen sie künftig nicht weiterverfolgt werden können. Ziel ist dabei, etwaige Insider zur Offenlegung von gravierenden Fehlverhalten zu motivieren.
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Schon gewusst? Die Kanzlei Schumacher steht Ihnen mit kompetenter Steuerberatung und Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in Essen zur Seite.
Bei weiteren Fragen zum Thema Datenschutzrecht stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.
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