Datenschutz 2023: Was ist ein Hinweisgebersystem?

24. März 2023
Geschrieben von: Kira Dahlmann

Bereits in einem unserer letzten Beiträge informierten wir Sie über die Umsetzung der europäischen Whistleblower Richtlinie im deutschen Hinweisgeberschutzgesetz. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung eines Hinweisgebersystems von zentraler Bedeutung. Was Sie hierzu wissen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst!

Was ist Datenschutz?

Schon gewusst? Anspruch auf Einsicht in Blitzer-Messdaten

Datenschutz meint den Schutz personenbezogener Daten. Hierzu können etwa der Name, das Alter, die Religion oder Adresse einer Person gehören. Diese Informationen möchten viele Betroffene gern privat halten und der Allgemeinheit nicht frei zugänglich machen. Es gilt, diese Angaben bestmöglich vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu schützen.

Schon gewusst? Krankschreibung nach Kündigung

Gesetzliche Regelungen

Schon gewusst? Die Teilzeitarbeit

Das Datenschutzrecht ist in Deutschland hierzu durch eine Vielzahl von Gesetzen umrissen und geregelt. Zentraler Ausgangspunkt ist dabei die auf Grundlage des europäischen Rechts ergangene Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO"). Sie wird ergänzt durch das Bundesdatenschutzgesetz sowie die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze. 

Arbeitsrecht: Wenn der Azubi kein Azubi ist

Neu hinzukommen tut nun auch noch das Hinweisgeberschutzgesetz zum Schutz potentieller Hinweisgeber.

Whistleblower

Hinweisgebende Personen im Sinne dieses Gesetzes werden dabei umgangssprachlich häufig auch als Whistleblower bezeichnet. Es handelt sich insoweit um Personen mit sogenanntem Insiderwissen, die ein Fehlverhalten einer Privatperson oder auch eines Unternehmens mit dem Ziel, dieses zu beenden, aufdecken

Wann brauche ich einen Strafverteidiger?

Risiko für Insider

Schon gewusst? Zur Steuerpflicht auf Trinkgeld!

Häufig setzen sich Betroffene hiermit einem nicht unerheblichen eigenen Risiko – etwa durch Schadenersatzforderungen, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder auch eine Strafverfolgung – aus.

Schon gewusst? Das steht im Führungszeugnis!

Hinweisgebersystem

Ein zentrales Element beim Schutz von Whistleblowern ist dabei die Einführung eines Hinweisgebersystems. Verpflichtend sein soll dies jedenfalls ab 2023 für alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sein. 

Schon gewusst? Was tun wenn die Polizei gegen Sie ermittelt!

Grundsätzlich ist dabei zwischen einem internen und einem externen Meldeweg zu unterscheiden.

Interner Meldeweg

Schon gewusst? Unfall mit dem E-Scooter

Interner Meldeweg meint dabei insbesondere die Einrichtung einer elektronischen Meldemöglichkeit für alle Mitarbeitenden, aber auch externe Personen. Dabei muss die Anonymität des Hinweisgebers zwingend gewahrt werden. 

Schon gewusst? Was Sie bei der Untervermietung beachten müssen!

Externer Meldeweg

Daneben müssen Unternehmen ihre Mitarbeitende auf bereits bestehende externe Meldewege leicht zugänglich hinweisen. So muss etwa über die Möglichkeit, sich an Behörden zu wenden, informiert werden. 

Schutz nach dem Gesetzesentwurf

Schon gewusst? Das passiert in der Untersuchungshaft!

Durch die Einführung anonymer Meldewege soll das Risiko für Whistleblower erheblich verringert werden. So sollen sie künftig nicht weiterverfolgt werden können. Ziel ist dabei, etwaige Insider zur Offenlegung von gravierenden Fehlverhalten zu motivieren. 

Schon gewusst? Reisepreisminderung bei Wespenstich?

Noch Fragen?

Schon gewusst? Die Kanzlei Schumacher steht Ihnen mit kompetenter Steuerberatung und Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in Essen zur Seite.

Bei weiteren Fragen zum Thema Datenschutzrecht stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.

Ihre Kanzlei Schumacher & Partner
Rechtsanwälte für IT- und Datenschutzrecht in Essen

Rechtsanwälte für Strafrecht in Essen

Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da!
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.
Bürozeiten: Mo - Do: 08:00 – 17:00 Uhr, Fr: 08:00 – 15:00 Uhr
chevron-down linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram