Das Thema Datenschutz nimmt eine stetig wachsende Bedeutung auch für mittelständische Unternehmen ein. Häufig wird hierbei auch auf die sogenannte Whistleblower-Richtlinie Bezug genommen. Aber was hat es eigentlich mit dieser auf sich? Wir informieren!
Grundlage der Diskussion um Whistleblower ist eine europäische Richtlinie.
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Europäische Richtlinien – also Richtlinien der europäischen Union – entfalten gegenüber deutschen Bürger*innen in aller Regel keine unmittelbare Direktwirkung. Vielmehr müssen sie durch den deutschen Gesetzgeber zunächst in nationales Recht umgesetzt werden.
So hätte die europäische Richtlinie nach ihrem Inhalt bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Tatsächlich ist eine Umsetzung erst durch den am 27.07.2022 – also acht Monate später – vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf erfolgt.
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Parallel hat die EU bereits ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.
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Der aktuelle Regierungsentwurf trägt den Titel Hinweisgeberschutzgesetz. Ziel ist es dabei,
„den Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen zu stärken und sicherzustellen, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen“.
Hinweisgebende Personen im Sinne dieses Gesetzes werden dabei umgangssprachlich häufig auch als Whistleblower bezeichnet. Es handelt sich insoweit um Personen mit sogenanntem Insiderwissen, die ein Fehlverhalten einer Privatperson oder auch eines Unternehmens mit dem Ziel, dieses zu beenden, aufdecken.
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Häufig setzen sich Betroffene hiermit einem nicht unerheblichen eigenen Risiko – etwa durch Schadenersatzforderungen, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder auch eine Strafverfolgung – aus.
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Dieses Risiko soll durch das neu einzuführende Hinweisgeberschutzgesetz erheblich vermindert werden. So sollen Whistleblower künftig nicht weiter verfolgt werden können. Ziel ist dabei, etwaige Insider zur Offenlegung von gravierenden Fehlverhalten zu motivieren.
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Schon gewusst? Die Kanzlei Schumacher steht Ihnen mit kompetenter Steuerberatung und Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in Essen zur Seite.
Bei weiteren Fragen zum Thema Datenschutzrecht stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.
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