Die aktuellen Maßnahmen der Regierung sind nicht nur bloße Anregungen für die Bürger. Sie sind vielmehr auch strafrechtlich bewehrt. Was Sie deshalb beachten müssen, finden Sie in diesem Beitrag.
Das wichtigste zu Corona & Strafrecht
Bei dem Coronavirus handelt es sich um einen gesundheitsschädlichen Stoff i.S.d. Strafgesetzbuches. Weiß man, dass man infiziert ist und steckt man jemanden an, so kann dies eine gefährliche oder fahrlässige Körperverletzung darstellen.
Wer sich nicht testen lässt, obwohl er Symptome des Virus zeigt, und dann jemanden ansteckt, kann sich unter Umständen wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen.
Die Übertragung des SARS-CoV-2-Virus durch eine infizierte Person auf eine andere erfüllt den Tatbestand sowohl einer Körper- als auch einer Gesundheitsverletzung i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB.
Nach der Norm ist zum Schadensersatz verpflichtet, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper oder - unter anderem - die Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt.
Nach der Norm ist zum Schadensersatz verpflichtet, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper oder - unter anderem - die Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt.
In einem Strafverfahren kann die Hauptverhandlung für einen Monat unterbrochen werden, wenn es zuvor mindestens zehn Verhandlungstage gab. Diese Frist verlängert sich, wenn der Angeklagte oder der Richter krank ist. Insgesamt ist dann eine Unterbrechung von bis zu drei Monaten und zehn Tagen möglich. Dies soll künftig auch allgemein aus Infektionsschutzgründen gelten, z.B. bei einem eingeschränkten Gerichtsbetrieb oder wenn ältere, zur Risikogruppe gehörende Personen beteiligt sind.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Coronavirus haben oder Hilfe bei der Beantragung wirtschaftlicher Hilfen benötigen, wenden Sie sich an unsere Rechtsanwälte oder Steuerberater. Wir stehen Ihnen gerne und jederzeit für alle Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an 0201/24030.
Schumacher | Rechtsanwälte · Notare · Steuerberater
Ihre Anwälte für Strafrecht in Essen