Corona 2021: Harte Strafen für Impffälscher

veröffentlicht am in der Kategorie Allgemeines Zivilrecht Corona Strafrecht

Im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie erhalten immer mehr Impfwillige ein Impfangebot. Zugleich häufen sich die Berichte über gefälschte Impfpässe und Impfnachweise. Die Bundesregierung hat hierauf durch ein neues Gesetz reagiert. Dieses sieht harte Strafen für Impffälscher vor.

Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie beschäftigt uns alle wie kaum ein anderes Thema. Noch immer sind viele Unternehmen von Schließungen und Auflagen betroffen; auch das private Leben ist von zahlreichen Einschränkungen betroffen.

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Um einen Ausweg aus der Krise zu gewährleisten, stecken Politik und Bevölkerung viel Hoffnung in die Impfungen gegen das Virus. So erhalten immer mehr Impfwillige derzeit ein Impfangebot.

Geimpft, Genesen, Getestet

Wer vollständig geimpft ist, genießt nach den aktuellen Regelungen einige Vorteile. So sind vollständig Geimpfte etwa von Ausgangssperren ausgenommen. Auch müssen sie keinen Test machen, um etwa ein Restaurant oder Fitnessstudio zu besuchen.

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Impfung ist freiwillig

Jedoch handelt es sich bei diesen Impfangeboten um eine freiwillige Leistung. Eine Impfpflicht ist derzeit nicht geregelt und nach Auskunft der Politik auch nicht vorgesehen.

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Dennoch möchten Einige bereits heute von den Vorteilen des Geimpften Status profitieren, ohne tatsächlich eine Impfung erhalten zu haben.

Harte Strafen

Um diesem Vorgehen entgegenzuwirken sind am 01. Juni 2021 erneut zahlreiche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten. So wurde auch der neue § 75 a IfSG eingefügt:

§ 75 a IfSG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich … die Durchführung einer Schutzimpfung oder die Durchführung oder Überwachung einer dort genannten Testung zur Täuschung im Rechtsverkehr nicht richtig bescheinigt.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich
1. Eine… nicht richtige Dokumentation oder
2. eine nicht richtige Bescheinigung
zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

Für das Ausstellen gefälschter Impf- und Testbescheinigungen sind Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vorgesehen. Auch kann der bewusste Gebrauch einer falschen Bescheinigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Insbesondere das eigenständige Herstellen eines gefälschten Impfpasses kann daneben z.B. auch noch eine Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB darstellen.

Noch Fragen?

Schon gewusst? Die Kanzlei Schumacher steht Ihnen mit kompetenter Rechtsberatung in Essen zur Seite.

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