Es gibt viele enge Straßen, welche von der Müllabfuhr nur schwer befahren werden können. Insbesondere, wenn es keine Wendemöglichkeit gibt, kann es unter Umständen nur möglich sein, die Straße rückwärts zu befahren. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat nun entschieden, dass Hauseigentümer ihre Abfalltonnen an einer anderen geeigneten Stelle als an ihrem Grundstück selbst bereitstellen müssen, wenn ihr Grundstück aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht von der Müllabfuhr angefahren werden kann. weiterlesen
Verwaltungsrecht 2023: Muss die Müllabfuhr den Müll von der Haustüre abholen?
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