Ein Unfall oder eine Panne ist ein großes Ärgernis. Schnell kann diese auch mit erheblichen Kosten einhergehen, etwa für ein Abschleppunternehmen. Das Verwaltungsgericht Gießen hatte sich nun mit der Frage des Kosteneinsatzes für einen Feuerwehreinsatz zu befassen.
die Arbeitgeberumlagen U1 und U2 müssen Arbeitgeber an die gesetzliche Krankenkasse bezahlen. Sie sind teil der Lohnkosten, die jedem Arbeitgeber anfallen. Allerdings ergibt sich aus der besondere Stellung von Fremdgeschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, dass sich auch hinsichtlich der Umlagen etwas anderes ergibt, wodurch Lohnkosten erspart werden können.
Krankenhäuser sind in der Regel kein Ort, an dem man sich lieber aufhält, als in den eigenen vier Wänden. Viele Patienten haben daher den Wunsch, eine Klinik schnellstmöglich wieder zu verlassen. Aber ist das ohne Weiteres möglich? Und welche Konsequenzen drohen möglicherweise? Wir klären auf!
E-Scooter erfreuen sich auch auf deutschen Straßen wachsender Beliebtheit. Der Bundesgerichtshof hatte sich nun mit einem explodierenden Exemplar und der Haftung des Halters für die Folgeschäden zu befassen.
Bauunternehmen müssen bei Straßenbauarbeiten dafür sorgen, dass Verkehrsteilnehmer dadurch nicht gefährdet werden. Es ist nicht ausreichend, die Hausverwaltungen zu informieren und irgendwo auf der Straße Warnschilder aufzustellen. Dies hat das Landgericht (LG) Frankenthal mit Urteil vom 25.03.2022 entschieden.
Selbst wenn die Haftung eines Unfallbeteiligten dem Grunde nach feststeht, können bei der Höhe des zu ersetzenden Schadens bzw. in Bezug auf die einzelnen geltend gemachten Positionen Probleme auftauchen.
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) erst vor Kurzem festgestellt hat, dass Friseur:innen grundsätzlich kein Anspruch gegen die Bundesländer haben, setzt er nun ein weiteres Statement. Auch Gastronomen und Hoteliers, die von den Corona-Lockdowns betroffen waren, haben keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle.
Eine Vollkaskoversicherung muss nicht leisten, wenn der Autofahrer den Unfallort verlässt und den Schaden zu spät meldet. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am 11.12.2020 beschlossen.
Wird ein geleastes Auto gestohlen, steht die Neupreis-Entschädigung aus einer Vollkaskoversicherung dem Kunden und nicht der Leasingfirma zu - so der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 09.09.2020.