Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hat einen entscheidenden Vorteil: es muss keine Gewerbe- und Körperschaftssteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Der Bundesfinanzhof hatte sich nun mit der Gemeinnützigkeit von Betriebskindergärten zu befassen.
Zahlreiche Arbeitnehmer:innen nehmen täglich lange Arbeitswege auf sich. In diesem Zusammenhang dürfte vielen die Pendlerpauschale bereits ein Begriff sein. Darüber hinaus wird es künftig auch eine so genannte Mobilitätsprämie geben. Wir fassen zusammen, was Sie hierzu wissen müssen!
Zieht der überlebende Ehepartner aus dem geerbten Familienheim nach knapp zwei Jahren aus, weil ihm die weitere Nutzung aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist, verliert er nicht die Erbschaftsteuerbefreiung. Dies hat der Bundesfinanzhof ("BFH") mit Urteil vom 01. Dezember 2021 entschieden.
Erneuerbare Energien liegen voll im Trend. Immer mehr Gebäudeeigentümer lassen ihr Haus daher mit Photovoltaikanlagen ausstatten. Neben Einfamilienhäusern können sich hierfür auch Häuser mit Mietswohnungen eigenen. Der so produzierte Strom kann den Mietern dann als vergünstigter Mieterstrom angeboten werden. Vermieter erhalten eine zusätzliche Förderung.
Erneuerbare Energien liegen voll im Trend. Immer mehr Gebäudeeigentümer lassen ihr Haus daher mit Photovoltaikanlagen ausstatten. Dabei stehen Eigentümer*innen besondere Förderungen zur Verfügung.
Nach und nach werden die Corona-Regeln gelockert. Neben Urlauben im Ausland sind auch internationale Praktika wieder möglich. Aber was ist aus arbeits- und sozialversicherungstechnischer Perspektive zu beachten?
Praktika sind häufig im Rahmen von Ausbildungen und Studiengängen vorgeschrieben. Sie bieten Praktikanten eine gute Orientierung auf dem Arbeitsmarkt. Aber was ist für Arbeitgeber zu beachten?
Viele Sportvereine sind als solche eingetragen und gelten als gemeinnützig. Dies hat zur Folge, dass sie sich von der Pflicht zur Entrichtung der Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen befreien lassen können. Der Bundesfinanzhof änderte nun in einer aktuellen Entscheidung seine Rechtsprechung zu diesem Steuerprivileg – mit gravierenden Folgen für viele Vereine.
Der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer setzt nicht voraus, dass das Arbeitszimmer für die berufliche Tätigkeit erforderlich ist. Wird der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche bzw. berufliche Zwecke genutzt, genügt das für den Abzug, so der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 03.04.2019.
Für künstlerische Tätigkeiten gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 %. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob dieser auch für eine Trauerrednerin zur Anwendung gelangt.