Werbung ist für Unternehmen wichtig, um ihren Bekanntheitsgrad und auf lange Sicht auch den Umsatz zu steigern. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass das für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW des Arbeitnehmers gezahlte Entgelt Arbeitslohn sein kann. weiterlesen
Steuerrecht 2023: Entgelt für Kennzeichenwerbung als Arbeitslohn
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