Ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, unterliegt der Lohnsteuer.
Wer ein Unternehmen führt, ist zur Erfassung seiner Einnahmen und Ausgaben verpflichtet. Welchen Anforderungen die Buchhaltung und Buchführung dabei genügen muss, möchten wir Ihnen hier als Teil unserer Beitragsreihe für StartUps vorstellen.