Ein Profifußballverein ist nicht wegen Gemeinnützigkeit von bestimmten Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung befreit, wenn das Finanzamt ihn als körperschaftssteuerpflichtig eingestuft hat. So lautet die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG), das damit einem langen Rechtsstreit ein Ende bereitet.
Wird durch ein Tier ein Schaden verursacht, so haftet grundsätzlich der Tierhalter, § 833 BGB. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat nun aber entschieden, dass eine Haftung bei dem Sturz von einem Pferd ausgeschlossen ist, wenn dieser auf einen Reiterfehler zurückzuführen ist.
Auch im Amateursport ist Rücksicht geboten. Wer bei der Sportausübung eine andere Person verletzt, muss unter Umständen für den entstandenen Schaden einstehen. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.