Auch bei einer Flugannullierung aufgrund eines Streiks muss unter Umständen eine Ausgleichszahlung von der Airline an betroffene Passagiere gezahlt werden Wird ein Flug aufgrund eines Streiks an der Sicherheitskontrolle annulliert, muss die Airline unter Umständen eine Ausgleichszahlung an die betroffenen Fluggäste bezahlen. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 04.09.2018.
Reisende haben keinen Ausgleichsanspruch gegen die Fluggesellschaft, wenn sich der Abflug einer Maschine wegen eines Systemausfalls am Flughafenterminal verspätet. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 15.01.2019 entschieden. Sachverhalt Die Klägerinnen buchten bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen Flüge von New York nach London mit Anschlussflügen nach Stuttgart. Die Flüge von New York nach London starteten […]
Urlaubszeit ist Reisezeit und häufig träumen Urlauber von weißen Stränden, klarem Wasser und dem bestem Meerblick vom Hotelzimmer aus. Wenn Ihre Reise nicht verläuft wie geplant, stehen Ihnen unter Umständen Gewährleitungsansprüche zu. Das müssen Sie wissen, wenn der Traumurlaub zum Alptraum wird!